ZH

Zulässigkeit der Anwalts-AG

(Anonymisiertes) Dispositiv des Entscheids der Zürcher Aufsichtskommission vom 5. Oktober 2006 und Begründung der Zürcher Aufsichtskommission (anonymisiert) Bemerkungen des SAV Es war dem SAV schon immer ein Anliegen, dass sich schweizerische Anwaltskanzleien in denjenigen Rechtsformen organisieren können, die im Einzelfall die richtige... continua a leggere

Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich vom 6. September 2012

Genügende Kenntnisse der Amtssprache des Eintragungskantons bilden keine Eintragungsvoraussetzung in die Liste gemäss Art. 28 BGFA Das Betreuen eines anwaltlichen Mandates trotz Fehlens der dafür erforderlichen Sprachkenntnisse kann aber eine (qualifizierte) Sorgfaltswidrigkeit bilden und gegen Art. 12 lit. a BGFA verstossen (in: ZR 111/2012, S.... continua a leggere

Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich PC130026 vom 19. November 2013

Anwaltshonorar; bei unentgeltlicher Rechtsvertretung ist ein zusätzliches Honorar nur dann zulässig, wenn der betreffende Aufwand nicht den Gegenstand der unentgeltlichen Rechtsvertretung betrifft. continua a leggere

Entscheid der Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte im Kanton Zürich vom 6. Mai 2004

Art. 12 lit. a und d BGFA. Werbung muss auch gemäss den neuen Bestimmungen des BGFA objektiv bleiben, sie darf aber besondere Kenntnisse, bevorzugte Arbeitsgebiete oder Tarife aufzeigen. Sie ist zulässig, wenn sie dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht. Ein Empfehlungsschreiben, gerichtet an «BesucherInnen des... continua a leggere

Entscheid der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürich vom 6. April 2013

Kontakte mit Zeugen und Gegenpartei; das Verbot des Direktkontaktes mit der anwaltlich vertretenen Gegenpartei gilt nicht absolut, sondern ist in Würdigung aller Umstände zu handhaben. Für die Bejahung einer Ausnahme und somit einer Zulässigkeit der direkten Kontaktaufnahme müssen triftige Gründe vorhanden sein, und es darf keine Absicht der... continua a leggere

Entscheid der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürich vom 3. April 2014

Kontakte mit Zeugen und Gegenpartei; eine Kontaktaufnahme mit möglichen Zeugen ist nach folgenden Kriterien zu prüfen: Interesse des eigenen Mandanten, störungsfreie Sachverhaltsermittlung, sachliche Notwendigkeit (in: ZR 113/2014, S. 182). continua a leggere

Entscheid der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürich vom 3. April 2014

Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Finanzintermediär («Escrow Agent») ist dann als anwaltstypisch zu qualifizieren, wenn der Fokus auf der besonderen Vertrauensstellung des Anwalts liegt (in: ZR 113/2014, S. 184 ff.). Vgl. dazu Rauber/Nater: Anwaltstätigkeit im Sinne des BGFA, SJZ 110/2014, S. 556 ff. continua a leggere

Beschluss der Zürcher Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte vom 26. August 2010

Art. 24 und 27 Abs. 2 BGFA. Anforderungen an die von Anwältinnen und Anwälten aus Mitgliedstaaten der EU/EFTA geführten Fachanwaltstitel. Art. 24 BGFA fordert, dass die dienstleistungserbringenden Anwältinnen und Anwälte ihre ursprüngliche Berufsbezeichnung in der Amtssprache ihres Herkunftsstaats verwenden, unter Angabe der Berufsorganisation,... continua a leggere

Beschluss der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürich vom 3. Mai 2018 – KF180048-O / U

Überprüfung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine Anwaltskörperschaft kf180048.pdf (80 KB) continua a leggere