Pubblicato su 24.02.2022
(Anonymisiertes) Dispositiv des Entscheids der Zürcher Aufsichtskommission vom 5. Oktober 2006 und Begründung der Zürcher Aufsichtskommission (anonymisiert)
Bemerkungen des SAV
Es war dem SAV schon immer ein Anliegen, dass sich schweizerische Anwaltskanzleien in denjenigen Rechtsformen organisieren können, die im Einzelfall die richtige...
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Pubblicato su 24.02.2022
Genügende Kenntnisse der Amtssprache des Eintragungskantons bilden keine Eintragungsvoraussetzung in die Liste gemäss Art. 28 BGFA Das Betreuen eines anwaltlichen Mandates trotz Fehlens der dafür erforderlichen Sprachkenntnisse kann aber eine (qualifizierte) Sorgfaltswidrigkeit bilden und gegen Art. 12 lit. a BGFA verstossen (in: ZR 111/2012, S....
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Pubblicato su 24.02.2022
Anwaltshonorar; bei unentgeltlicher Rechtsvertretung ist ein zusätzliches Honorar nur dann zulässig, wenn der betreffende Aufwand nicht den Gegenstand der unentgeltlichen Rechtsvertretung betrifft.
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Pubblicato su 24.02.2022
Art. 12 lit. a und d BGFA.
Werbung muss auch gemäss den neuen Bestimmungen des BGFA objektiv bleiben, sie darf aber besondere Kenntnisse, bevorzugte Arbeitsgebiete oder Tarife aufzeigen. Sie ist zulässig, wenn sie dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht.
Ein Empfehlungsschreiben, gerichtet an «BesucherInnen des...
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Pubblicato su 24.02.2022
Kontakte mit Zeugen und Gegenpartei; das Verbot des Direktkontaktes mit der anwaltlich vertretenen Gegenpartei gilt nicht absolut, sondern ist in Würdigung aller Umstände zu handhaben. Für die Bejahung einer Ausnahme und somit einer Zulässigkeit der direkten Kontaktaufnahme müssen triftige Gründe vorhanden sein, und es darf keine Absicht der...
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Pubblicato su 24.02.2022
Kontakte mit Zeugen und Gegenpartei; eine Kontaktaufnahme mit möglichen Zeugen ist nach folgenden Kriterien zu prüfen: Interesse des eigenen Mandanten, störungsfreie Sachverhaltsermittlung, sachliche Notwendigkeit (in: ZR 113/2014, S. 182).
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Pubblicato su 24.02.2022
Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Finanzintermediär («Escrow Agent») ist dann als anwaltstypisch zu qualifizieren, wenn der Fokus auf der besonderen Vertrauensstellung des Anwalts liegt (in: ZR 113/2014, S. 184 ff.). Vgl. dazu Rauber/Nater: Anwaltstätigkeit im Sinne des BGFA, SJZ 110/2014, S. 556 ff.
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Pubblicato su 24.02.2022
Art. 24 und 27 Abs. 2 BGFA. Anforderungen an die von Anwältinnen und Anwälten aus Mitgliedstaaten der EU/EFTA geführten Fachanwaltstitel.
Art. 24 BGFA fordert, dass die dienstleistungserbringenden Anwältinnen und Anwälte ihre ursprüngliche Berufsbezeichnung in der Amtssprache ihres Herkunftsstaats verwenden, unter Angabe der Berufsorganisation,...
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Pubblicato su 24.02.2022
Überprüfung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an eine Anwaltskörperschaft
kf180048.pdf (80 KB)
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