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Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern, I. Kammer, vom 10. August 2006

Art. 12 lit. a BGFA. Ein unnötig forsches und unangebracht hartes Vorgehen entspricht regelmässig nicht dem Gebot der sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung eines Rechtsanwalts. Die Beschwerdeführerin, eine Rechtsanwältin, bezeichnete die Gegenpartei in einem E-Mail u. a. als "Dummkopf" sowie "Dreikäsehoch von einem Niveau eines... continua a leggere

Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern, I. Kammer, vom 8. Juli 2009 betreffend Art. 20 BGFA

Bei der Festlegung der Disziplinarmassnahme sind nur die Disziplinarmassnahmen der letzten fünf Jahre zu berücksichtigen. Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern, I. Kammer, vom 8. Juli 2009 betreffend Art. 20 BGFA (10 KB) continua a leggere

Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern, I. Kammer, vom 8. Juli 2009 betreffend Art. 12 lit. c und 17 BGFA

Der Anwalt/Notar hat sich jeder Tätigkeit zu enthalten, wenn ein von ihm beurkundetes Testament in irgendeiner noch so entfernten Weise zum Gegenstand eines Streits wird. Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Luzern, I. Kammer, vom 8. Juli 2009 betreffend Art. 12 lit. c und 17 BGFA (17 KB) continua a leggere

Entscheid der Luzerner Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte vom 20. April 2006

Art. 13 BGFA. Das Anwaltsgeheimnis besteht nur gegenüber der eigenen Klientschaft. Es erstreckt sich nicht auf die Gegenpartei oder Drittpersonen. Ein Anwalt ersuchte um Befreiung vom Anwaltsgeheimnis gegenüber der Gegenpartei und gegenüber Dritten. Die Aufsichtsbehörde über Anwältinnen und Anwälte trat auf dieses Begehren nicht ein. ... continua a leggere

Entscheid der Luzerner Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte vom 18. September 2006

Art. 13 BGFA. Das Anwaltsgeheimnis besteht auch gegenüber der Standeskommission des Luzerner Anwaltsverbandes. Ein Anwalt ersuchte um Befreiung vom Anwaltsgeheimnis gegenüber der Standeskommission des Luzerner Anwaltsverbandes. Diesem Gesuch wurde entsprochen. Entscheid der Luzerner Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte vom 18.... continua a leggere

Entscheid der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Luzern vom 4. März 2010 betreffend Art. 12 lit. b und c BGF Anforderungen an den Gesellschaftszweck einer Anwalts-Aktiengesellschaft mime file icon Entscheid der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Luzern vom 4. März 2010 betreffend Art. 12 lit. b und c BGFA (15 KB)

Entscheid der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Luzern vom 4. März 2010 betreffend Art. 12 lit. b und c BGF Anforderungen an den Gesellschaftszweck einer Anwalts-Aktiengesellschaft Entscheid der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Luzern vom 4. März 2010 betreffend Art. 12 lit. b und c... continua a leggere

Entscheid der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Luzern AR 13 30 vom 21. Oktober 2013

Art. 12 lit. a und i BGFA. Mehrfache Pflichtverletzung durch einen Anwalt, der zunächst zwei Brüder in einer sie beide betreffenden Sache vertritt, und, nachdem sich die beiden nicht über das weitere Vorgehen einigen können, weitere Aufträge des einen Bruders ausführt, die entsprechenden Arbeiten den Gebrüdern in Rechnung stellt, und nicht auf... continua a leggere

Entscheid der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Luzern AR 13 22 vom 11. September 2013

Die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte ist nicht befugt, einer Klientin Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung ihres Anwalts zu erteilen. Entscheid der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Luzern AR 13 22 vom 11. September 2013 continua a leggere

Entscheid der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Luzern AR 12 67 vom 7. Oktober 2013

Anwaltshonorar; eine konkrete Abrechnung ist auch dann erforderlich, wenn Verrechnung der gegenseitig erbrachten Leistungen (Anwaltsdienstleistungen/ Gartenarbeiten) vereinbart ist. Entscheid der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Luzern AR 12 67 vom 7. Oktober 2013 continua a leggere

Entscheid der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Luzern AR 11 25 vom 8. Oktober 2014

Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde bei Willensvollstreckertätigkeit eines Anwalts Entscheid der Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Luzern AR 11 25 vom 8. Oktober 2014 continua a leggere