angle-left null Postzustellung am Wochenende: Fristenlauf soll im Bundesrecht erst am Montag beginnen

Postzustellung am Wochenende: Fristenlauf soll im Bundesrecht erst am Montag beginnen

Bei Postsendungen, die eine Frist auslösen und am Wochenende zugestellt werden, soll die Frist erst am folgenden Werktag zu laufen beginnen. Damit wird Empfängerinnen und Empfängern von Dokumenten wie Kündigungen oder Gerichtsurteilen mehr Zeit verschafft. Im Zivilprozessrecht gilt dieser Grundsatz bereits, nun soll er auf das ganze Bundesrecht übertragen werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft verabschiedet. 

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Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen

Der SAV freut sich, mitteilen zu können, dass die eidgenössischen Räte im Rahmen des parlamentarischen Geschäfts 25.023 („Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen“) beschlossen haben, dass fristsetzende Mitteilungen, die an Wochenenden oder Feiertagen zugestellt werden, erst am nächsten Werktag als erfolgt gelten.

Damit wird sichergestellt, dass eine Zustellung am Samstag nicht zu rechtlichen Nachteilen für die Empfängerinnen und Empfänger führt. Die bereits im Zivilprozessrecht verankerte Regelung wird somit auf das gesamte Bundesrecht ausgedehnt.

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