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Strafprozessordnung: Bundesrat setzt Änderungen auf den 1. Januar 2024 in Kraft

Die vom Parlament im Juni 2022 beschlossenen Änderungen der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) treten auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 entschieden. Die Änderungen betreffen unter anderem das Strafbefehlsverfahren sowie die Opferrechte und das Entsiegelungsverfahren. Insbesondere ist zu begrüssen, dass im Gegensatz zum bundesrätlichen Entwurf, die Teilnahmerechte der Beschuldigten nicht beschränkt werden.

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Séminaires : « En route vers la numérisation »

La numérisation ne s’arrête pas aux portes des études d’avocats : avec l’entrée en vigueur de la loi fédérale sur la communication électronique avec les autorités judiciaires (BEKJ), la communication numérique avec les tribunaux deviendra bientôt obligatoire. 👉 Votre étude est-elle prête pour cette étape ? Dans notre nouvelle série de... weiterlesen »

Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen

Der SAV freut sich, mitteilen zu können, dass die eidgenössischen Räte im Rahmen des parlamentarischen Geschäfts 25.023 („Bundesgesetz über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen“) beschlossen haben, dass fristsetzende Mitteilungen, die an Wochenenden oder Feiertagen zugestellt werden, erst am nächsten Werktag als erfolgt... weiterlesen »

Seminiar «Auf dem Weg zur Digitalisierung»

Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran – und mit dem Inkrafttreten des BEKJ wird die digitale Kommunikation mit den Gerichtsbehörden schon bald verpflichtend. Für Anwältinnen und Anwälte bedeutet dies eine grundlegende Veränderung des beruflichen Alltags. Sind Sie und Ihre Kanzlei bereit für diesen Schritt? In dieser Seminarreihe... weiterlesen »