angle-left null Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO)

Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO)

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2023 beschlossen, die Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Dieser Entscheid entspricht auch dem von den Kantonen in einer Konsultation geäusserten Wunsch. Dem Bund, den Kantonen, den Gerichten und der Anwaltschaft bleibt so genügend Zeit für die Umsetzung und Vorbereitung auf die Änderungen.

PM - Die Änderung der Zivilprozessordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft

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