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Strafprozessordnung: Bundesrat setzt Änderungen auf den 1. Januar 2024 in Kraft

Die vom Parlament im Juni 2022 beschlossenen Änderungen der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) treten auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 23. August 2023 entschieden. Die Änderungen betreffen unter anderem das Strafbefehlsverfahren sowie die Opferrechte und das Entsiegelungsverfahren. Insbesondere ist zu begrüssen, dass im Gegensatz zum bundesrätlichen Entwurf, die Teilnahmerechte der Beschuldigten nicht beschränkt werden.

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