Honorar

Lassen Sie sich beim ersten Gespräch von Ihrer Anwältin, Ihrem Anwalt über die voraussichtlich zu erwartenden Kosten informieren. Zu vergüten sind die gesamten anwaltlichen Bemühungen, auch das Erstgespräch. Zusätzlich zum Anwaltshonorar werden Barauslagen wie Porti, Telefon- oder Recherchenkosten sowie die Mehrwertsteuer verrechnet.

Grundsätzlich kann das Anwaltshonorar frei vereinbart werden. Üblich sind Ansätze, die dem Interessen- oder Streitwert Rechnung tragen. Stundenansätze hängen insbesondere von der Schwierigkeit und Dringlichkeit eines Falles ab. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der kantonalen Anwaltsverbände.

Falls es einmal zu Uneinigkeiten über das Anwaltshonorar kommen sollte, können Sie eine Überprüfung des Beratungshonorars beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der kantonalen Anwaltsverbände.

Für ein hängiges Gerichtsverfahren kann eine finanziell bedürftige Partei für einen nicht aussichtslosen Prozess die unentgeltliche Prozessführung beantragen, sofern sie zur Prozessführung auf eine Anwältin oder einen Anwalt angewiesen ist. Details finden Sie auf den Webseiten der kantonalen Anwaltsverbände bzw. der Kantonalen Gerichte.