angle-left null Postzustellung am Wochenende: Fristenlauf soll im Bundesrecht erst am Montag beginnen

Postzustellung am Wochenende: Fristenlauf soll im Bundesrecht erst am Montag beginnen

Bei Postsendungen, die eine Frist auslösen und am Wochenende zugestellt werden, soll die Frist erst am folgenden Werktag zu laufen beginnen. Damit wird Empfängerinnen und Empfängern von Dokumenten wie Kündigungen oder Gerichtsurteilen mehr Zeit verschafft. Im Zivilprozessrecht gilt dieser Grundsatz bereits, nun soll er auf das ganze Bundesrecht übertragen werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft verabschiedet. 

Zur Medienmitteilung

« zurück

Herzliche Gratulation! Jean-Philippe Ceppi und Xavier Nicol gewinnen den SAV Medienpreis 2025

Die Sendung Temps Présent des Westschweizerfernsehens RTS erhält den Medienpreis des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV). Autor Jean-Philippe Ceppi und Filmer Xavier Nicol beleuchten in ihrem Beitrag «Mon juge est-il partisan» die Problematik des schweizerischen Systems, dass Richterinnen und Richter einer politischen Partei eine Mandatssteuer... weiterlesen »

Georg Rauber als Präsident des Schweizerischen Anwaltsverbandes gewählt

Medienmitteilung CV Georg Rauber weiterlesen »

Herzliche Gratulation! Ruth Dreifuss gewinnt den Emilie Kempin-Spyri Preis 2025

Der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) verleiht die dritte Ausgabe des Emilie Kempin-Spyri-Preises 2025 an Alt-Bundesrätin und Bundespräsidentin Ruth Dreifuss. Die Auszeichnung würdigt ihr jahrzehntelanges Engagement für die Gleichstellung von Frauen und Männern – einen Einsatz, den sie auf allen Stationen ihres Wirkens mit Überzeugung,... weiterlesen »