Vademecum «Das Anwaltliche Berufsgeheimnis im Schweizerischen Rechtssystem»

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Der Schweizerische Anwaltsverband ist die Berufsorganisation der unabhängigen und selbständigen Anwältinnen und Anwälte der Schweiz.

Der SAV vertritt und wahrt das Ansehen, die Rechte und die Interessen der schweizerischen Anwaltschaft im In- und Ausland für die Unabhängigkeit des Anwaltsberufes.

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angle-left null Vademecum «Das Anwaltliche Berufsgeheimnis im Schweizerischen Rechtssystem»

Vademecum «Das Anwaltliche Berufsgeheimnis im Schweizerischen Rechtssystem»

Das  Anwaltsgeheimnis  kommt  periodisch  unter  Druck.  Ereignisse  und  Vorgänge  unter  den  im  Erinnerungsver-mögen eines breiten Publikums haftenden Stichworten wie "Panama Papers", "Pandora Papers",  Geldwäscherei,  Steueroasen  oder  Ukraine‐Sanktionen betref-fen  auch  Anwältinnen  und  Anwälte.  Sie  beraten  oder  vertreten  Klienten  und  erhalten  dadurch  Kenntnisse, an  
denen  Staaten, Strafverfolgungsbehörden, Regulatoren und nicht zuletzt die Medien interessiert sind.

Forderungen von einer generellen Verdrängung des Anwaltsgeheimnisses bis hin zur Trennung der Prozessvertretung von der Beratung oder das Ansinnen, das Anwaltsgeheimnis nur noch für die anwaltliche Prozessvertretung anzuwenden, verkennen die Bedeutung des Anwaltsgeheimnisses für unseren Rechtsstaat. Sie sind gefährlich, weil sie ein austradiertes System der Durchsetzung von Recht und Rechtsfrieden grundsätzlich in Frage stellen. Sie sind auch unnötig, weil die missbräuchliche Berufung auf das Anwaltsgeheimnis ohnehin wirksam ausgeschlossen bleibt und weil sich Anwältinnen und Anwälte in ihrer Tätigkeit für ihre Klientschaft im Rahmen des Rechts bewegen müssen und selbst hart sanktioniert werden, wenn sie es nicht tun.


Mit dem Vademecum «Das Anwaltliche Berufsgeheimnis im Schweizerischen Rechtssystem», will der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) Politik, Behörden und das Publikum informieren und aufzeigen, wie wichtig es ist, das Anwaltsgeheimnis als Instrument unserer Wertordnung zu verstehen und nicht aus einzelfallgeborener Hektik zurückzudrängen oder zu verwässern ist.

Vademecum

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