Standesrecht (SSR)

Der Schweizerische Anwaltsverband, gestützt auf Art. 1 und Art. 12.10 der Statuten, im Bewusstsein, dass das BGFA die Grundsätze für die Ausübung des Anwaltsberufes in der Schweiz verbindlich festlegt, im Bestreben, die Verhaltensregeln der Anwältinnen und Anwälte in der Schweiz zu vereinheitlichen, erlässt die folgenden für die Mitglieder des SAV verbindlichen Standesregeln.