Anwaltsgeheimnis

Anwältinnen und Anwälte sind von Gesetzes wegen zur Unabhängigkeit verpflichtet. Sie konzentrieren sich uneingeschränkt auf die Lösung der Probleme ihrer Klientin oder ihres Klienten und vertreten keine Interessen, die jenen ihrer Klientschaft entgegenlaufen.

Aus der anwaltlichen Vertrauensstellung ergibt sich, dass sämtliche Informationen der Klientschaft unter dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses stehen, welches Anwältinnen und Anwälte nicht nur zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet, sondern ihnen auch das Recht gibt, Auskünfte gegenüber Behörden und Dritten zu verweigern.

Das zwischen Anwältin/Anwalt und Klientschaft bestehende Vertrauensverhältnis ist die ideale Voraussetzung für die optimale Beratung und Vertretung der Klientin oder des Klienten.

Unabhängigkeit, das Anwaltsgeheimnis und die Vertrauensstellung bieten Gewähr, dass sich die Klientschaft ihrer Anwältin oder ihrem Anwalt vorbehaltlos anvertrauen kann.