Arbeitgeberin / Arbeitgeber
UVGDie obligatorische Unfallversicherung deckt Berufs- und nicht Berufsunfälle für Angestellte.Versichert ist der AHV-pflichtige Lohn zu 80% (Taggeld und Invalidität) sowie die ambulanten und stationären Kosten.
KrankentaggeldDas nicht obligatorische Krankentaggeld deckt den AHV-pflichtigen Lohnausfall zu 80% im Krankheitsfall ab. Die Leistungsdauer beträgt 24 Monate.
BVGIn der Pensionskasse sind die Risikoleistungen Invalidität und Todesfall infolge Krankheit versichert. Zusätzlich wird ab dem 25. Altersjahr ein Alterskapital angespart.
BVG Person 1
BVG Angaben zu Person 2