Embargogesetz: Meldepflicht und Berufsgeheimnis

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Embargogesetz: Meldepflicht und Berufsgeheimnis

Im Zusammenhang mit der Thematik Embargogesetz/Meldepflicht und Berufsgeheimnis hat der SAV über ein bei Prof. Marcel Niggli von der Universität Freiburg erstelltes Gutachten, die Frage klären lassen, wie weit Anwältinnen und Anwälte, die dem BGFA unterstehen zur Auskunft nach Art. 16 der Ukraine-Verordnung verpflichtet sind. Das Gutachten liefert Antworten auf zentrale Fragen, die der Vorstand des SAV teilt. Damit einher geht das Verständnis, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich jeder Beratungstätigkeit enthalten werden, die die Wirksamkeit, der im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine ergriffenen Massnahmen beeinträchtigen könnte. Andernfalls würden sie gegen ihre Berufspflichten verstossen und könnten sich der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung namentlich wegen Geldwäsche aussetzen. Das Berufsgeheimnis schützt nicht vor strafbaren Handlungen.

 

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