Das Betätigungsfeld des Fachanwalts deckt sich mit demjenigen eines Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel: Beide beraten den Rechtsuchenden in Fachfragen und vertreten ihn - wenn nötig - vor Gericht.
Der Titel „Fachanwalt SAV/Fachanwältin SAV“ garantiert indes in jedem Fall überdurchschnittliche Kompetenz und Erfahrung. Heute gibt es in der Schweiz Fachanwälte für die Gebiete Arbeitsrecht, Bau- und Immobilienrecht, Erbrecht, , Familienrecht, Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Strafrecht und Mietrecht.