Überversicherung ist Geldverschwendung – Unterversicherung kann teuer werden.
Die Beratung des SAV-FSA Service AG Versicherungen hilft Ihnen, genau die Versicherungslösung zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht.
Die Beratung des SAV-FSA Service AG Versicherungen hilft Ihnen, genau die Versicherungslösung zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht.
Die SAV-FSA Service AG Versicherungen bietet
Zur Verfügung steht Ihnen
- die persönliche Beratung (i.d.R. per Telefon und/oder Mail)
- der Versicherungs-Check
- der Policen-Check
- die Vorsorge-Analyse
- die Auswertung der privaten und/oder beruflichen Versicherungssituation mit Empfehlungen und Tipps
Im Vordergrund steht nicht die billigste, sondern die beste Lösung.
Sie möchten Ihre bestehenden Versicherungspolicen unverbindlich überprüfen lassen?
Nutzen Sie dazu den Policen-Check.
Senden Sie uns Ihre Policenkopien.
Ergänzen Sie diese allenfalls mit Ihren gewünschten Änderungen und Anpassungen.Sie erhalten anschliessend den individuellen Policen-Check mit Empfehlungen und Bemerkungen zu Ihrer aktuellen Versicherungssituation.
Post an: SAV-FSA Service AG Versicherungen l Marktgasse 4 l Postfach l 3001 Bern
E-Mail an: service(at)sav-fsa.ch
Wir beraten Sie gerne in allen Versicherungsfragen
kompetent und umfassend
üblicherweise telefonisch oder per Mail
Telefon 031 313 06 17
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Team
Margrith Graf
Leiterin Service-SAV Versicherungen
Fachfrau der privaten Versicherungswirtschaft mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis
Mail an Margrith Graf
Jocelyne Kalt-Conod
Sozialversicherungsfachfrau mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis
Mail an Jocelyne Kalt-Conod
Das umfassende Nachschlagewerk zu Begriffen der Versicherungsbranche.
Begriffe kurz erklärt - das ist die Stärke des Versicherungslexikons vom Berufsbildungsverband für Versicherungswirtschaft VBV.
Die Website „Pensionskassen mit uns – für uns“ soll dazu beitragen die Zusammenhänge (Begriffe, Fakten, Zahlen) der beruflichen Vorsorge besser zu verstehen und eine Basis bieten, um sachliche Entscheide zu fällen.
Von der Schweizerischen Personalvorsorge zusammengestellte
Selbstständig Erwerbende
Wann wird welche Versicherung benötigt:
Seit 2017 gelten neue, von BAG und FINMA erlassene Richtlinien für die Krankenversicherer.
In den Zusatzversicherungen nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sind, ohne Genehmigung durch BAG/FINMA, maximal Rabatte bis 10% zulässig, sofern die regulatorischen Bestimmungen eingehalten sind.
Was bedeutet das?
Der maximale Rabatt von 10% wird für jedes Versicherungsmodul einzeln berechnet und gewährt. Die einzelnen Module der Zusatzversicherung können deshalb unterschiedliche Rabatte aufweisen. Auf der obligatorischen Grundversicherung nach KVG dürfen keine Rabatte gewährt werden.
Wer kann sich dem Rahmenvertrag anschliessen?
Alle Mitglieder des SAV sowie deren Familienangehörige.
Versicherungsmodelle
In der obligatorischen Grundversicherung bieten die Versicherer zahlreiche Modelle an. Es lohnt sich, die Modelle zu prüfen und das passende Modell zu wählen.
Prämieneinsparungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Durch höhere Franchisen oder alternative Versicherungsmodelle lassen sich Prämien einsparen, während das finanzielle Risiko kalkulierbar bleibt.
Zu beachten gilt, dass auf die Kosten, die über die Franchise hinaus anfallen, ein zusätzlicher Selbstbehalt von 10% (bis max. CHF 700.-) anfällt. Zudem fallen bei einem Spitalaufenthalt Spitalkostenbeiträge an.
Änderung Wahlfranchisen und Versicherungsmodelle
In der obligatorischen Grundversicherung nach KVG können, ungeachtet des Gesundheitszustandes und Alters, jeweils per 01.01. die Wahlfranchise und das Versicherungsmodell angepasst werden.
In der Zusatzversicherung kann die Reduktion der Franchise oder eine Höherversicherung in einem Modul, nach Prüfung der Gesundheitsfragen, vom Versicherer abgelehnt werden.
Ausschluss Unfalldeckung
Die Unfalldeckung kann ausgeschlossen werden, wenn eine Unterstellung bei der obligatorischen Unfallversicherung nach UVG besteht, d.h. bei einer Tätigkeit von mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber.
Partner
Nach eingehender Prüfung hat sich die SAV-FSA Service AG Versicherung, zusätzlich zur bewährten und langjährigen Partnerin Sanitas für SWICA entschieden. SWICA überzeugt mit einem innovativen, bedürfnisgerechten, auf den Anwalt ausgerichteten Angebot und attraktivem Einsparpotential.
Nachfolgend einige der Vorzüge von
Sanitas | Sanitas / SWICA | SWICA |
Die Sanitas App ist Ihr Kundenportal für unterwegs. Sie ist aber noch mehr als das: z.B. ein digitales Impfbüchlein, ein Scanner für Rück-forderungsbelege oder ein Messenger. | Sehr hohe Kundenzufriedenheit und deshalb Spitzenplätze im Rating bei K-Tipp, Comparis und Bonus | 10% Rabatt auf allen HOSPITA Spitalversicherungen |
Rabatte bis maximal 10% für die einzelnen Produkte in der Zusatzversicherung Übertritt von der Einzelversicherung in den Rahmenvertrag jeweils per 01. des Folgemonats möglich. | Modular zusammenstellbares Versicherungsangebot mit eigener Spitalliste | Einzigartige Einsparungen in zweiter Lebenshälfte |
90 Prozent der Abrechnungen werden nach Erhalt des Rückforderungsbelegs innerhalb von 7 Arbeitstagen abgewickelt. | Für die Beratung wählt das SAV-Mitglied seinen Lieblingskanal (SAV-FSA Service AG Versicherungen, örtliche Vertretung des Versicherers) | Dezentrale Struktur garantiert eine persönliche Beratung an 50 Standorten in der ganzen Schweiz |
Durch den kostenlosen Sanitas Active App werden Benutzer motiviert, sich aktiv zu bewegen. Bei Erreichung des Ziels gibt es virtuelle Münzen , welche in Gutscheine umgewandelt werden. | Möglichkeit, dem Kollektivvertrag bis zum 65. Altersjahr beizutreten (mit Gesundheitsprüfung) | Grosszügige Beiträge für Prävention und Fitness (Fitnesscenter, Yoga, Aktivmitgliedschaften in Sportverbänden) |
Weiterführung der Kollektiv-Versicherung auch nach der Pensionierung | ||
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SAV-FSA Service Versicherungen bietet seinen Mitgliedern in Zusammenarbeit mit der Visana eine attraktive Taggeld-Versicherung auf der Basis eines Kollektivvertrages an. Ermöglicht wird damit eine bedarfsgerechte finanzielle Absicherung (Summenversicherung) eines eventuellen Erwerbsausfalls bei Krankheit und Unfall im kurzfristigen Bereich (bis 2 Jahre) zu interessanten Konditionen.
Krankheit und Unfall
Dieses Angebot richtet sich in erster Linie an Selbständigerwerbende welche nicht dem UVG unterstellt sind und sich in einer Einzelversicherung nur ungenügend oder zu sehr hohen Prämien versichern können.
Krankheit (ohne Unfall)
Dieses Angebot richtet sich an den Arbeitgeber für seine Angestellten. Er kann damit die UVG versicherten Angestellten für den Krankheitsfall ver- und absichern.
Lohnsumme > CHF 1 Mio?
Haben Selbstständigerwerbende (Arbeitgeber) und Angestellte insgesamt eine Lohnsumme von über CHF 1 Mio. wird eine individuelle Prämienberechnung vorgenommen.
Selbstständigerwerbende Anwälte haben die Möglichkeit, ihren Einkommensausfall infolge Krankheit und Unfall mit einer maximalen jährlichen Versicherungssumme (Taggeld) von CHF 250'000 zu versichern.
Bei Angestellten wird der AHV-pflichtige Lohn versichert. Im Schadenfall werden dem selbständig erwerbenden Anwalt 100% (Summenversicherung) und den Angestellten 80% (Schadenversicherung) des versicherten Taggeldes ausbezahlt.
Summenversicherung: Bei Eintritt eines Leistungsfalles erbringt der Versicherer unabhängig von der Entstehung und dem Umfang die vereinbarte summenmässige Leistung. Rechtlich besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Schaden des Versicherungsnehmers und Leistung des Versicherers. Der Nachweis eines tatsächlich entstandenen Vermögensschadens ist nicht erforderlich, der Versicherungsnehmer muss lediglich den Eintritt eines im Vertrag bezeichneten Ereignisses beweisen. Die Leistungen aus der Summenversicherung sind, im Gegensatz zu denen aus der Schadensversicherung, kumulierbar.
Schadenversicherung: Unter dem Begriff Schadenversicherung sind sämtliche Versicherungsformen zusammengefasst, deren Versicherungsleistung auf einen tatsächlich entstandenen und konkret nachweisbaren Schaden am Vermögen der Versicherten begrenzt ist. Das versicherte Taggeld wird höchstens bis zum AHV-Lohn vor der Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt.
Massgebend sind die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen.
Prämie und Offerte
Wir berechnen Ihnen gerne die Prämie für Ihre Taggeldversicherung und diejenige Ihrer Angestellten.
Bitte ergänzen Sie die nachfolgende Offertenanfrage oder senden Sie uns die Kopien Ihrer bestehenden Policen (gewünschter zu versichernder Jahreslohn und die Wartefrist angeben und/oder Änderungswünsche handschriftlich auf den Kopien anbringen) per
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Für eine persönliche Beratung wählen Sie Telefonnummer 031 313 06 17
Die Visana bietet den Mitgliedern des SAV auf Basis eines kollektiven Rahmenvertrages sowohl im UVG wie auch im UVG Zusatzversicherungsbereich vorzügliche Konditionen.
Obligatorium
Als Arbeitgeber sind Sie gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verpflichtet, ihre Mitarbeitenden gegen Unfall zu versichern.
Versicherte Unfälle
Soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, werden die Versicherungsleistungen bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten gewährt. Angestellte mit einem Arbeitspensum > 8 Std. pro Woche sind auch für Nichtberufsunfälle (NBU) versichert.
Wer muss versichert werden?
Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer, die einen AHV-pflichtigen Lohn beziehen.
Welche Personen sind versicherte Personen?
Im UVG sind alle Angestellten, einschliesslich Praktikanten und Volontäre sowie Lehrlinge, versichert. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber 8 Stunden oder mehr beträgt, sind für Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert. Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit bei keinem Arbeitgeber 8 Stunden oder mehr, sind nur Berufsunfälle versichert.
Wann sind Unfälle versichert?
Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle sowie Berufskrankheiten. Für Nichtbetriebsunfälle versichert sind Personen, die mehr als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Welche Leistunge umfasst der Versicherungsschutz im Wesentlichen?
Massgebend sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
Welcher Lohn ist versichert?
Versichert ist der AHV-Lohn bis zur UVG-Lohngrenze von CHF 148'200 (2018) pro Person und Jahr.
Prämien ?
Die Minimalprämie beträgt für BU und NBU je CHF 100.
Die Prämien für Berufsunfälle (BU) sind von den Arbeitgebenden zu leisten.
Die Prämien für Nichtberunsfälle (NBU) werden in der Regel von den Arbeitnehmenden getragen.
Versicherungsdauer
Der Versicherungsschutz beginnt an dem Tag, an dem der Arbeitnehmer aufgrund der Anstellung die Arbeit antritt oder hätte antreten sollen, in jedem Fall aber im Zeitpunkt, da er sich auf den Weg zur Arbeit begibt. Er endet mit dem Ablauf des 30. Tages nach dem Tage, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört.
Abredeversicherung
Aufgrund besonderer Vereinbarung kann die Versicherung für Nichtberufsunfälle für die Dauer von höchstens sechs Monaten fortgeführt werden (Abredeversicherung). Die Vereinbarung muss vor dem Ende des Versicherungsschutzes getroffen werden.
Wir berechnen Ihnen die Prämien für Ihre UVG gerne.
Bitte ergänzen Sie das Formular für eine Offertenanfrage
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Mit einer UVG-Zusatzversicherung oder UVGZ können lassen sich die obligatorisch versicherten Leistungen gemäss UVG gezielt verbessern.
Die Leistungen sind frei wählbar und können auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Mitarbeitenden abgestimmt werden. Mitarbeitende erhalten dadurch eine höhere soziale und finanzielle Sicherheit.
Einige Vorteile einer UVG-Zusatzversicherung
Die UVG-Zusatzversicherung schliesst die Lücken der UVG-Deckung und bietet bei Unfall eine bessere Entschädigung für Ihre Mitarbeiter, für Ihre im Unternehmen mitarbeitenden Familienangehörigen und für Sie selbst.
Die Pluspunkte einer UVG-Zusatzversicherung können Sie je nach Ihren Bedürfnissen einzeln auswählen.
Unsere zusätzlichen Leistungen:
Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit
Heilungskosten
Besonderes Taggeld
Dauernde Invalidität
Zahlung eines gemäss dem anatomischen Invaliditätsgrad berechneten progressiven Kapitals zum Bestreiten der unmittelbar anfallenden Bedürfnisse (z.B. berufliche Wiedereingliederung)
Todesfall
Ausserdem bieten wir folgende Deckungserweiterungen an
Massgebend sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)
Wir berechnen Ihnen die Prämie für Ihre UVG-Zusatzversicherung gerne
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Bei teilweiser oder vollständiger Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall wird nach 720 Tagen Wartefrist die versicherte, vierteljährlich nachschüssig zahlbare, Rente ausgerichtet.
Die Invalidenrente der IV wird zusätzlich ausbezahlt.
Bei Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer erlischt der Anspruch auf Rentenauszahlung. Ändert sich der Grad der Erwerbsunfähigkeit, so reduziert oder erhöht sich der Rentenanspruch.
Der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Invalidenrente in Ergänzung zur AHV/IV) kann in den folgenden Situationen notwendig und sinnvoll sein:
Sie profitieren von
Haben Sie Fragen? Die SAV-FSA Service AG Versicherungen berät Sie gerne.
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Sie wollen im Todesfall finanzielle Sicherheit hinterlassen
Welche Leistungen bietet Ihnen eine Todesfallversicherung?
Stirbt die versicherte Person während der Vertragsdauer, erhalten die Begünstigten die versicherte Todesfallsumme.
Ihre Vorteile
Sie haben die Wahl zwischen zwei Versicherungsvarianten:
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Berufliche Vorsorge (BV) / «2. Säule»
Die berufliche Vorsorge soll Betagten, Hinterlassenen und Invaliden zusammen mit der AHV-Rente die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen.
Die Leistungen bauen auf den Leistungen der 1. Säule, der AHV auf.
Ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres werden die Risiken Tod und Invalidität versichert.
Mit dem Alter von 25 Jahren bzw. am 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres beginnt dann das eigentliche Alterssparen (Sparversicherung).
Die Beitragspflicht endet mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, bei dauernder Unterschreitung des erwähnten Mindestlohnes, bei der Erlangung des Rentenalters (Frauen 64 Jahre, Männer 65 Jahre), bei Invalidität sowie im Todesfall.
Alle Angestellten sind ab einem gewissen Einkommen (Eintrittsschwelle: > 3/4 der max. AHV-Rente) obligatorisch der beruflichen Vorsorge (BVG) unterstellt.
Arbeitgebende zahlen mindestens die Hälfte der Beiträge.
Besteht eine Krankentaggeldversicherung, welche den AHV-pflichtigen Lohn zu 80% absichert und wird die Prämie dafür mindestens zu 50% vom Arbeitgeber getragen, kann die Wartefrist bei Invalidität von 12 auf 24 Monate erhöht werden. Dies hat eine entsprechende Reduktion der Prämie zur Folge.
Bei Fragen zu Pensionskassen informieren wir Sie gerne.
Transparenz
Alle wichtigen Informationen können der Homepage der PK SAV entnommen werden.
Die Versicherten werden mit dem Versand der Beitragsrechnungen quartalsweise über die neusten Entwicklungen der PK SAV informiert.
Risikobeitragssätze
Die Risikobeitragssätze konnten bereits mehrmals gesenkt werden.
Vewaltungskosten
Die Verwaltungskosten werden separat ausgewiesen.
Risikoprämien und Einkauf
Einkaufsmöglichkeiten und entsprechenden Steuereinsparungen können mittels dem entsprechenden Modul gesteuert werden. Im Invaliditätsfall wird zur Invalidenrente eine Prämienbefreiung nach einer Wartefrist von 3 Monaten gewährt.
Rückgewähr des einbezahlten Kapitals
Stirbt eine versicherte Person vor dem Altersrücktritt, wird gemäss Reglement ein Todesfallkapital fällig.
Invalditiät
Die PK SAV richtet eine IV-Rente bereits ab einem Invaliditätsgrad von 40% aus.
Nachschüssige Fakturierung
Die PK SAV fakturiert die Beiträge quartalsweise nachschüssig.
Pensionierung nach dem ordentlichen Rücktrittsalter
Setzt die versicherte Person das Arbeitsverhältnis bzw. die selbständige Erwerbstätigkeit über das ordentliche Rücktrittsalter hinaus fort, kann die Ausrichtung der Altersrente bis zum effektiven Altersrücktritt aufschieben – aktuell längstens bis Alter 69 bei Frauen und Alter 70 bei Männern.
Unfalldeckung für Selbstständigerwerbende
Die Unfalldeckung für Selbständigerwerbende ist vollständig enthalten. Die PK SAV erbringt auch bei Unfall die reglementarischen Leistungen (IV-Rente oder Hinterlassenenrenten)
Prämie und Offerte
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In den übrigen Versicherungen finden Sie unsere Angebote für
Diese Versicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sie spezifisch auf die vielfältigen Versicherungsbedürfnisse der Anwälte zugeschnitten ist. Sie berücksichtigt alle vorgeschriebenen gesetzlichen Versicherungspflichten für Anwälte und Anwältinnen.
Einige Vorteile von SwissLawyersRISK:
Als Versicherer tritt Lloyd’s in London auf. Der Vertrieb erfolgt durch die Firma RMS Risk Management Service AG in Basel.
Zustäzlich können die folgenden Deckungserweiterung vereinbart werden:
Prämien und Offerten
Das Offertenanfrageformular finden Sie hier.
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Mietzinskaution
Die TSM Versicherungsgesellschaft, eine schweizerische Versicherungsgesellschaft, die seit 1921 ihre Tätigkeit als Spezialversicherer ausübt, bietet den Mitgliedern des Schweizerischen Anwaltsverbands bei einer Mietzinskaution eine Alternativlösung zu einem Bankdepot.
Die TSM erfüllt alle Kriterien, die für eine Garantenstellung als Versicherer notwendig sind (Aufsicht durch die FINMA, Solvabilität, Infrastruktur und Know How).
Was bietet Ihnen diese Alternative?
Prämienbeispiel
Bei einer zu versichernden Mietzinskaution von CHF 24'000 beträgt die jährliche Prämie CHF 648.00.
Offerte
Interessiert? Bitte ergänzen Sie die Offertenanfrage
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SwissLawyersRISK offeriert Ihnen für Ihre Geschäftsräumlichkeiten einen kompakten Versicherungsschutz gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Wasser- und Glasschäden.
Einmalig:
Die Kosten für die Wiederherstellung von Dokumenten und Beweisstücken infolge Verlust und Beschädigung sind ebenfalls versichert.
Der kompakte Versicherungsschutz beinhaltet:
Weitere Vorteile:
Folgende Deckungen können aus der Standardvariante ausgeschlossen werden:
Es gelten folgende Selbstbehalte:
Kunstwerke
Sie haben Kunstwerke in den Räumlichkeiten und möchten diese versichern?
Sie können sie in die Versicherung einschliessen.
Bitte kontaktieren Sie uns.
Prämie berechnen
Die Prämie für die Sachversicherung können Sie schnell und einfach selber berechnen.
Spezialangebot
Zusammen mit einer Berufshaftpfllichtversicherung von SwissLawyersRISK kann für nur CHF 100 eine Versicherungssumme von CHF 30'000 versichert werden. Zum Antrag
Sie möchten eine andere Versicherungssumme oder besteht bereits eine Sachversicherung?
Andere Versicherungssumme:
Bitte teilen Sie uns die gewünschte zu versichernde Summe zusammen mit eventuellen Ausschlüssen wie Wiederherstellungskosten gegen Verlust + Beschädigung, Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder Mobiliarverglasung mit.
Bestehende Versicherungspolice:
Bitte senden Sie uns die Kopien Ihrer bestehenden Police mit eventuellen Änderungswünschen per
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E-mail an: service(at)sav-fsa.ch
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smile.car ist die günstigste Autoversicherung mit Bestnoten in Kundenzufriedenheit und individuellen Versicherungsleistungen.
Sie können neben der Grunddeckung aus zahlreichen nützlichen Zusatzleistungen wählen. Sie konfigurieren Ihre Zusatzleistungen selbst mit den Komponenten, die Sie tatsächlich benötigen. Der Versicherung können Sie einfach und schnell online abschliessen.
Ihre Vorteile sind
- Vertragsdauer von einem Jahr
- möglicher Bonusschutz
- Kurze Kündigungsfrist von 1 Monat
- freie Garagenwahl im Schadenfall
Glasbruch
Sie haben die Wahl zwischen den Versicherungsangeboten 'basic' oder 'plus'.
Rechtsschutz
Sie haben die Wahl zwischen dem Fahrzeugrechtsschutz und dem Verkehrsrechtsschutz.
Bonusschutz
Mit dem Bonusschutz verhindern Sie, unabhängig von der Anzahl der Schäden, den Bonusanstieg Ihrer Autoversicherung.
Grobfahrlässigkeitsschutz
Eine Kürzung der Versicherungsleistungen aufgrund von grob fahrlässig verursachten Unfällen gehört mit diesem Zusatz der Vergangenheit an.
Assistance
Mit der Assistance-Option erhalten Sie umfassende Nothilfeleistungen bei Pannen, Unfällen und Diebstählen.
Versicherungsleistungen, die Sie nicht benötigen können schnell und einfach bei der Prämienberechnung entfernt werden.
Interessiert? Hier finden Sie Mitgliedervorteile und den Prämienrechner.
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Die Hausratversicherung schützt Ihr Eigentum vor Beschädigung, Verlust oder Zerstörung. Die Deckung umfasst Schäden durch Feuer- und Elementarereignisse sowie Wasser- und Glasschäden, aber auch Diebstahl. Ihr Hausrat ist dabei zum Neuwert versichert. Im Schadenfall werden die Reparaturkosten übernommen. Bei Verlust einer Sache werden die Kosten einer Neuanschaffung oder einen Teilersatz übernommen.
Mit der Privathaftpflichtversicherung sind Sie weltweit vor finanziellen Ansprüchen Dritter infolge von Personen- oder Sachschäden versichert.
Ihre Privathaftpflichtversicherung können Sie durch den Zusatz 'Regressverzicht' erweitern. Dabei werden bei grober Fahrlässigkeit keine Leistungen gekürzt. Grobe Fahrlässigkeit umfasst Ereignisse wie Brände, die durch unbeaufsichtigte Kerzen ausgelöst werden.
Ihre Vorteile sind
- Vertragsdauer von einem Jahr
- möglicher Bonusschutz
- Keine Kürzung bei Unterversicherung
- Kurze Kündigungsfrist von 1 Monat
- Versicherer mit Bestnoten
Interessiert? Hier finden Sie Mitgliedervorteile und den Prämienrechner.
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Ob Cruiser, Supersport oder Roller: Jeder Fahrer hat unterschiedliche Ansprüche, wenn es um den Schutz seines Zweirads geht.
Diese Motorradversicherung enthält die obligatorische Haftpflichtversicherung und kann mit einem Bonusschutz in der Haftpflicht-Deckung ergänzt werden.
Die Vollkasko-Option umfasst eine Teilkasko- und eine Kollisionskaskoversicherung. Damit ist Ihr Motorrad auch bei selbstverschuldeten Zusammenstössen mit anderen Fahrzeugen abgesichert. Zusätzlich kann der Bonusschutz und Parkschäden mitversichert werden.
Weitere Vorteile sind
- Vertragsdauer von einem Jahr
- möglicher Bonusschutz
- kurze Kündigungsfrist von 1 Monat
- freie Garagenwahl im Schadenfall
Mit smile.bike profitieren Sie von individuellen Versicherungsleistungen und transparenten Versicherungsbedingungen.
Interessiert? Hier finden Sie Mitgliedervorteile und den Prämienrechner.
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Historische Fahrzeuge benötigen eine spezielle Versicherungslösung!
Bei einem Sammlerfahrzeug (Oldtimer/Veteranenfahrzeug) geht die Begeisterung und Leidenschaft für das Einzigartige Hand in Hand, mit viel persönlichem Engagement sowie der Investition von Zeit und Geld, einher.
Der vermeintliche Bagatellschaden kann zur Kostenfalle werden, nämlich dann, wenn das Erscheinungsbild von Einheiten oder Garnituren nach einem Schadenfall beeinträchtigt ist und nicht nur das defekte Teil, sondern die ganze Einheit oder Garnitur ersetzt werden muss.
Solche Kosten sind aufgrund der einzigartigen Einheitsschadendeckung Kasko Passion der auf Oltimer-Versicherung spezialisierten TSM versichert.
Interessiert? Der Spezialist von TSM, Herr Bruno Gfeller, freut sich über Ihre Anfrage per Mail.
Sie sind Arbeitgeberin, Arbeitgeber und möchten für Ihre(n) Angestellte(n) die notwendigen Versicherungen abschliessen?
Ergänzen Sie dazu die Offertenanfrage oder kontaktieren Sie uns.
Sie möchten Ihre bestehenden Versicherungspolicen unverbindlich überprüfen lassen?
Nutzen Sie dazu den Policen-Check.
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E-mail an: service(at)sav-fsa.ch
Ergänzen Sie diese allenfalls mit Ihren gewünschten Änderungen und Anpassungen.
Sie erhalten anschliessend den indiviuellen Policen-Check mit Empfehlungen und Bemerkungen zu Ihrer aktuellen Versicherungssituation.
Sie möchten Ihre Vorsorgesituation unverbindlich überprüfen lassen?
Nutzen Sie dazu die Vorsorge-Analyse.
Senden Sie uns Ihre Policenkopien und teilen Sie uns Ihren (geschätzten) privaten und beruflichen Bedarf mit.
Post an: SAV-FSA Service AG Versicherungen l Marktgasse 4 l Postfach l 3001 Bern
E-mail an: service(at)sav-fsa.ch
Sie erhalten anschliessend den indiviuellen Vorsorge-Check mit Empfehlungen und Bemerkungen zu Ihrer aktuellen Versicherungssituation.
LEISTUNGEN DER KRANKENKASSEN ANPASSEN TROTZ ODER WEGEN COVID-19?
Zwingt das Coronavirus das Gesundheitswesen in die Knie oder werden Corona-Genesene künftig von gewissen Versicherungsmöglichkeiten ausgeschlossen?
Die Unsicherheit ist spürbar: kann man sich nach einer Covid-19-Erkrankung in der Zusatzversicherung der Krankenversicherung noch (besser) versichern?
Sie können bereits heute, ausgehend von Ihrem jetzigen, gesunden Gesundheitszustand, per 01.01.2022 die Leistungen in der Zusatzversicherung erhöhen oder neu abschliessen. Hier können Sie Ihre Offerte rechnen.
BERUFSHAFTPFLICHT
Seit mehr als 15 Jahre profitieren die Mitglieder des SAV von der Zusammenarbeit mit RMS SwissLawyersRISK und dem von Anwälten entwickelten Produkt der Berufshaftpflicht.
Nutzen Sie folgende Mehrwerte:
BROSCHÜRE
Kennen Sie unserer Broschüre «Vertrauen und Sicherheit»?
Darin finden Sie eine Übersicht der angebotenen Dienstleistungen und Versicherungslösungen.
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns.
KRANKHEIT UND UNFALL
Krankheit und Unfall sind aktuelle Themen und es stellt sich die Frage, ob die beiden Risiken rundum abgedeckt sind?
- Krankenversicherung: Entsprechen die Leistungen Ihren Bedürfnissen?
- Taggeld: Deckt Ihre Taggeldversicherung den aktuellen, privaten und beruflichen, Bedarf?
- Invalidität: Genügen die IV-Leistungen? Decken weitere Leistungen wie Erwerbsunfähigkeitsrente, Pensionskassenrente, UVG-Rente, Ihren finanziellen Bedarf?
- Todesfall: Gibt es Hinterbliebene? Sind diese finanziell genügend abgesichert?
Selbständigerwerbenden empfehlen wir die Risiken Unfall und Krankheit identisch zu versichern.
HAUSRAT, HAFTPFLICHT, FAHRZEUGE
Die Versicherungsdeckung nach Mass für Ihre privaten Versicherungen. Berechnen Sie einfach und unkompliziert die Prämie für Ihre Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung oder Ihre Motorfahrzeugversicherung bei der Versicherung mit Top-Noten für die Kundenzufriedenheit.
OLDTIMER
Historische Fahrzeuge benötigen eine spezielle Versicherungslösung!
Bei einem Oldtimer/Veteranenfahrzeug geht die Begeisterung und Leidenschaft für das Einzigartige mit viel persönlichem Engagement sowie der Investition von Zeit und Geld, Hand in Hand, einher.
Der vermeintliche Bagatellschaden kann zur Kostenfalle werden, nämlich dann, wenn das Erscheinungsbild von Einheiten oder Garnituren nach einem Schadenfall beeinträchtigt ist und nicht nur das defekte Teil, sondern die ganze Einheit oder Garnitur ersetzt werden muss.
Solche Kosten sind aufgrund der einzigartigen Einheitsschadendeckung Kasko Passion bei TSM versichert.
VORSORGE
Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf Ihre persönliche Vorsorge. Kontaktiern Sie uns.
OPTIMAL KRANKENVERSICHERT?
Um die Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse zu überprüfen ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Nutzen Sie folgende Leistungen
- (Notfall-)Transport- und Rettungskosten im In- und Ausland
- Nicht kassenpflichtige Medikamente
- Psychtherapie durch Psychologen
- Hauskrankenpflege und Haushalthilfe
- Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen
- Zahnversicherung (für Kinder sinnvoll)
und sind diese versichert? Prüfen Sie den Wechsel des Versicherer.
Prämienrechner oder Informationen zur Krankenversicherung? Hier
BERUFSHAFTPFLICHT
Zusammen mit RMS SwissLawyersRISK sind wir stetig bemüht, den Versicherungsschutz zu erweitern um der Anwältin und dem Anwalt ein noch bedürnfisgerechteres Produkt anbieten zu können.
MOTORFAHRZEUG- UND HAUSRATVERSICHERUNG FÜR ALLE
Über den Link der SAV-FSA Service AG Versicherungen profitieren Sie als Privatperson sowie alle von Ihnen informierte Personen vom SAV-Rahmenvertrag. Vereinbart sind ausgezeichnete Leistungen und vorteilhafte Prämien für die folgenden Versicherungen:
- Auto
- Motorrad
- Hausrat- und Privathaftpflichtversicherungen
Sie sind Arbeitgeberin, Arbeitgeber und möchten für Ihre(n) Angestellte(n) die notwendigen Versicherungen abschliessen?
WELCHE VERSICHERUNGEN SIND OBLIGATORISCH ?
Die Unfallversicherung (UVG) deckt Berufs- und nicht Berufsunfälle für Angestellte.
Sämtliche Angestellten sind für Berufsunfälle (BU) zu versichern.
Angestellte mit einem Arbeitspensum > 8 Std. pro Woche sind auch für Nichtberufsunfälle (NBU) zu versichern.
Mehr dazu...
Der Pensionskasse oder beruflichen Vorsorge (BVG) sind grundsätzlich alle AHV-pflichtigen Personen unterstellt, sofern sie ein Jahreseinkommen beziehen, welches über der sogenannten Eintrittsschwelle (2019 CHF 21'330) liegt, aber frühestens ab dem 17. Altersjahr. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Stellenantritt.
Nicht obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende:
• die das 17. Altersjahr noch nicht vollendet haben (per 31.12)
• wenn sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben.
• wenn sie bei der Arbeitgeber(in) die Eintrittsschwelle nicht mehr erreicht (Stand 2019: CHF 21'330)
• wenn ein befristeter Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten besteht.
Mehr dazu...
WELCHE VERSICHERUNGEN SIND EMPFEHLENSWERT?
Die freiwillige Krankentaggeldversicherung deckt den AHV-pflichtigen Lohnausfall zu 80% im Krankheitsfall ab. Die Leistungsdauer beträgt 24 Monate.
Der Arbeitgeber übernimmt 50% der Prämie und kann in der Folge die Wartefrist bei der Pensionskasse auf 24 Monate erhöhen, mit einer entsprechenden Prämienvergünstigung.
Die Offerte sieht eine Wartefrist von 30 Tagen vor. Andere Wartefristen sind möglich.
Mehr dazu...
Überprüfen
Ist die Tätigkeit der angestellten Person in der Berufshaftpflichtversicherung mitversichert oder muss dies dem Versicherer gemeldet werden?
GUT ZU WISSEN
Welche Versicherungen müssen bei einem Personalwechsel angepasst werden?
Bei einem Personalwechsel muss einzig bei der Pensionskasse für die ausscheidende Person eine Austrittsmeldung und für die neu angestellte Person eine Eintrittsmeldung gemacht werden.
Beim UVG und Krankentaggeld wird Ende Jahr die AHV-pflichtige Lohnsumme deklariert und abgerechnet.
Pensionskasse - BVG
Die obligatorischen Leistungen können erweitert werden indem z.B. der Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad angepasst wird oder die Leistungen bei Invalidität erhöht werden. Mehr dazu...
UVG Zusatz
Neben den gesetzlichen Leistungen des UVG können zusätzliche Risiken abgesichert werden. Mögliche Deckungserweiterungen sind
Fragen oder weitere Informationen
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