Ausbildung / Aufsicht

Die nicht rechtskundigen Klientinnen und Klienten müssen sich auf einen fachlich kompetenten Beistand verlassen können, dem sie voll vertrauen und deshalb ihre Verhältnisse uneingeschränkt offenlegen können. Die berufsmässige Vertretung vor Gericht ist deshalb grundsätzlich der Anwältin, dem Anwalt vorbehalten.

Anwältinnen und Anwälte haben nach abgeschlossenem Hochschulstudium ein längeres Praktikum bei Gerichten, in der Advokatur oder in der Verwaltung zu absolvieren, bevor eine Zulassung zur Anwaltsprüfung möglich ist. Da die Anwaltsprüfung ausserordentlich anforderungsreich ist, müssen für die Prüfungsvorbereitung mehrere Monate eingesetzt werden. Das Anwaltspatent ist gesetzliche Voraussetzung für die anwaltliche Vertretung von Parteien in gerichtlichen Verfahren. Durch Lektüre von Fachzeitschriften und Gerichtsentscheiden halten sich Anwältinnen und Anwälte ständig auf dem aktuellen Stand von Rechtslehre und Praxis. Mit gezielter Weiterbildung passen sie ihr Wissen dem raschen Wechsel und den Neuerungen der Gesetzgebung ständig an.
Aufsicht

Anwältinnen und Anwälte haben eine Reihe von Berufspflichten zu beachten und sind einer strengen Aufsicht unterstellt. Details zu den zuständigen Aufsichtsbehörden finden Sie hier.