Rückwirkung Erbschaftssteuer-Reform
Rechtsstaatliche Grundsätze auch im Steuerrecht nicht disponibel
In seiner Medienmitteilung warnt der SAV: Die Rückwirkungsklausel in der heute eingereichten Erbschaftssteuerreform ist staatsrechtlich bedenklich.
Rückwirkung Erbschaftssteuer-Reform
Rechtsstaatliche Grundsätze auch im Steuerrecht nicht disponibel
In seiner Medienmitteilung warnt der SAV: Die Rückwirkungsklausel in der heute eingereichten Erbschaftssteuerreform ist staatsrechtlich bedenklich.
Vorabdruck Bericht AWR 08/2012: Datenlieferung an USA (in französischer Sprache)
Präzisierung: Die Vorveröffentlichung dieses Beitrags von Vizepräsident Schupp in der Anwaltsrevue hat zu zahlreichen Rückfragen, auch bei den kantonalen Anwaltsverbänden geführt. Thema ist der vom Bundesrat und der FINMA bewilligte Transfer von Bankmitarbeiterdaten in die USA. Gerade in Zeiten der allgemeinen Verunsicherung ist es Aufgabe des Schweizerischen Anwaltsverbands und dessen Vorstand, an die Einhaltung der wesentlichen rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Prinzipien durch unsere Behörden beizutragen. Wenn, wie im Zusammenhang mit dem bewilligten Datentransfer in die USA, bei einer breiteren Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, die Bundesbehörden gingen möglicherweise leichtfertig mit den geschützten Interessen der betroffenen Personen um, dann will der Schweizerische Anwaltsverband warnen. Das und nichts anderes hat er mit dem Beitrag seines Vizepräsidenten Pierre-Dominique Schupp getan. Es werden kritische Fragen gestellt, die zu beantworten aber nicht Sache des SAV, sondern der zuständigen Behörden und Gerichte ist. Nur diese Stellen verfügen über die erforderlichen Kenntnisse des Sachverhalts und der massgebenden Zusammenhänge. Der Schweizerische Anwaltsverband hat seine Mission mit seiner Warnung erfüllt, wenn man sich dabei der geschützten Rechte der betroffenen Personen bewusst ist und diese hochhält. Im Übrigen äussert er sich nicht zu hängigen Verfahren.
Vergleiche zu diesem Themenkreis auch:
Der SAV will sich nicht damit abfinden, dass einschlägig vorbestrafte Personen mit Anwaltspatent gegen Aussen weiterhin als Rechtsanwalt in Erscheinung treten dürfen.
Widersprüchliche Forderungen von Konsumenten und Wettbewerbskommission
Umfrage bei den Schweizer Anwältinnen und Anwälten
Gewinnerbeiträge:
Stephan Rathgeb - Die Staatsanwälte
Fabian Baumgartner - «‹Carlos› kämpft sich in den Abgrund»
Florian Imbach, Dominique Strebel, Timo Grossenbacher - Die Dunkelkammer der Justiz
Rolf Vetterli - Justizgeschichten