Mitgliedschaft

Aktivmitgliedschaft

Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes ist, wer den Anwaltsberuf unabhängig oder als Angestellter bzw. Angestellte eines unabhängigen Anwalts bzw. einer unabhängigen Anwältin ausübt und Aktivmitglied eines anerkannten kantonalen Anwaltsverbandes ist.

Der Jahresbeitrag beträgt CHF 190.–.

Aufnahmegesuch


Passivmitgliedschaft

Ein Mitglied eines anerkannten kantonalen Anwaltsverbandes, das den Beruf des Anwaltes bzw. der Anwältin aufgibt und Aktivmitglied des SAV war, kann Passivmitglied werden. Hier kann ein entsprechendes Antragsformular bezogen werden.

Der Jahresbeitrag beträgt CHF 95.–.

Antragsformular Passivmitglied


Mitgliederstatistik

Mitgliederstatistik 2013 - 2023

Mitgliederstatistik nach Geschlecht