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Aktuell
15.02.2012
Entwurf Schweizerisches Anwaltsgesetz

Der SAV hat mit Unterstützung aller 24 kantonalen Anwaltsverbände ein Schweizerisches Anwaltsgesetz...

13.02.2012
Anwaltstag 2012

vom 22. Juni 2012 in Zürich

13.02.2012
Anwaltsgeheimnis

Erfolgreicher Anstoss des SAV

Zweck

 

Der Schweizerische Anwaltsverband bezweckt:

  • das Ansehen, die Rechte und die Interessen des schweizerischen Anwaltsstandes im In- und Ausland zu wahren und für die Unabhängigkeit des Anwaltsberufes einzutreten

  • die theoretische und praktische Weiterbildung seiner Mitglieder zu fördern

  • zur Vervollkommung des Rechts und der Rechtspflege beizutragen, im allgemeinen Interesse der Rechtsuchenden und unter Achtung der Menschenrechte

  • ein kollegiales Verhältnis unter seinen Mitgliedern zu begründen und zu erhalten

  • die Beziehungen unter den kantonalen Anwaltsverbänden zu fördern

  • die Beziehungen zu Anwaltsverbänden anderer Länder und zu internationalen Anwaltsorganisationen, welche ähnliche Ziele verfolgen, zu pflegen; er kann solchen als Mitglied beitreten

  • den schweizerischen Anwaltsstand gegenüber den eidgenössischen Behörden und den internationalen Organisationen zu vertreten