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News
20.03.2013
Motion Bischof zum ERV

Die vom SAV unterstützte Motion von Nationalrat Pirmin Bischof zur Förderung des ERV hat eine...

15.02.2013
Rückwirkung Erbschaftssteuer-Reform

Rechtsstaatliche Grundsätze auch im Steuerrecht nicht disponibel

04.02.2013
Anwaltskongress 2013

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Neues Anwaltsgesetz

 

Auf den 1. Januar 2011 sind die schweizerische ZPO und die schweizerische StPO/JStPO in Kraft getreten, womit diese Verfahrensrechte bundesrechtlich vereinheitlicht wurden. Damit werden in der ganzen Schweiz die zivil- und strafrechtlichen Verfahren nunmehr nach den gleichen Regeln durchgeführt. Die bisherige kantonale Regelung des Anwaltsberufes hat im Lichte dieser Entwicklung der Verfahrensrechte keine grundsätzliche Bedeutung mehr.

Der SAV hatte deshalb im Juni 2009 beschlossen, die Vorarbeiten für ein schweizerisches Anwaltsgesetz in Angriff zu nehmen, um die Voraussetzungen des Anwaltsberufes und dessen Ausübung gesamtschweizerisch zu vereinheitlichen.

Zu diesem Zweck hat der SAV eine Expertenkommission eingesetzt unter der Leitung von alt SAV-Präsident Ernst Staehelin zwecks Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs. Dank der Kooperation und Mitarbeit aller 24 kantonalen Anwaltsverbände konnte der SAV Mitte Februar 2012 dem Bundesamt für Justiz ein von allen involvierten Seiten unterstütztes „Schweizerisches Anwaltsgesetz“ vorlegen:

 

Zur Beschleunigung des Vorhabens Schweizerisches Anwaltsgesetz ist am 4. Juni 2012 von Nationalrat Karl Vogler eine Motion lanciert worden:

Motion von Nationalrat Karl Vogler: Erlass eines umfassenden Anwaltsgesetzes

 

Nachdem der Bundesrat am 15.08.2012 die Annahme der Motion beantragt hat, wurde diese am 28.09.2012 im Nationalrat und am 14.3.2013 nun auch im Ständerat angenommen. (vgl. Curia Vista Geschäftsdatenbank Nr. 12.3372)

 

Der SAV bemüht sich nun darum, dass die Gesetzesvorlage baldmöglichst in die Vernehmlassung geht.

 

Artikel zum Thema:

Der Entwurf zum neuen Schweizerischen Anwaltsgesetz

Im Fokus des SAV-Vorstands