Aktivmitgliedschaft
Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes ist, wer den Anwaltsberuf unabhängig oder als Angestellter bzw. Angestellte eines unabhängigen Anwalts bzw. einer unabhängigen Anwältin ausübt und Aktivmitglied eines anerkannten kantonalen Anwaltsverbandes ist.
An der Delegiertenversammlung vom 12. Juni 2009 wurde der Antrag angenommen, den Jahresbeitrag für Aktivmitglieder infolge einer auf 2 Jahre befristeten Werbekampagne um CHF 50 zu erhöhen. Der Jahresbeitrag für die Jahre 2010 und 2011 beträgt demnach neu: CHF 240.--.
Passivmitgliedschaft
Ein Mitglied eines anerkannten kantonalen Anwaltsverbandes, das den Beruf des Anwaltes bzw. der Anwältin aufgibt und Aktivmitglied des SAV war, kann Passivmitglied werden. Hier kann ein entsprechendes Antragsformular (PDF, 48 KB) bezogen werden.
An der Delegiertenversammlung vom 12. Juni 2009 wurde der Antrag angenommen, den Jahresbeitrag für Passivmitglieder infolge einer auf 2 Jahre befristeten Werbekampagne um CHF 25 zu erhöhen. Der Jahresbeitrag für die Jahre 2010 und 2011 beträgt demnach neu: CHF 120.--.
