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Aktuell
15.05.2012
Newsletter Mai 2012

Gibt es für Unkostengemeinschaften, Kanzleien, AG’s, GmbH’s, etc. spezielle Konditionen? Beim...

10.04.2012
Handwerkskurs für Anwältinnen und Anwälte

Kurs zu praktischen Fragen der Anwaltstätigkeit: Nov 2012 - Feb 2013

04.04.2012
Anwaltstag 2012

vom 22. Juni 2012 in Zürich

Mitgliedschaft

 

Aktivmitgliedschaft

 

Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes ist, wer den Anwaltsberuf unabhängig oder als Angestellter bzw. Angestellte eines unabhängigen Anwalts bzw. einer unabhängigen Anwältin ausübt und Aktivmitglied eines anerkannten kantonalen Anwaltsverbandes ist.

 

An der Delegiertenversammlung vom 12. Juni 2009 wurde der Antrag angenommen, den Jahresbeitrag für Aktivmitglieder infolge einer auf 2 Jahre befristeten Werbekampagne um CHF 50 zu erhöhen. Der Jahresbeitrag für die Jahre 2010 und 2011 beträgt demnach neu: CHF 240.--.

 

Passivmitgliedschaft

 

Ein Mitglied eines anerkannten kantonalen Anwaltsverbandes, das den Beruf des Anwaltes bzw. der Anwältin aufgibt und Aktivmitglied des SAV war, kann Passivmitglied werden. Hier kann ein entsprechendes Antragsformular (PDF, 48 KB) bezogen werden.

 

An der Delegiertenversammlung vom 12. Juni 2009 wurde der Antrag angenommen, den Jahresbeitrag für Passivmitglieder infolge einer auf 2 Jahre befristeten Werbekampagne um CHF 25 zu erhöhen. Der Jahresbeitrag für die Jahre 2010 und 2011 beträgt demnach neu: CHF 120.--.