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News
20.03.2013
Motion Bischof zum ERV

Die vom SAV unterstützte Motion von Nationalrat Pirmin Bischof zur Förderung des ERV hat eine...

15.02.2013
Rückwirkung Erbschaftssteuer-Reform

Rechtsstaatliche Grundsätze auch im Steuerrecht nicht disponibel

04.02.2013
Anwaltskongress 2013

Für Informationen zum Anwaltskongress klicken Sie hier

Important

 

Verantwortlichkeit des Zertifikatsinhabers

 

Der Zertifikatsinhaber/die Zertifikatsinhaberin muss sich bewusst sein, dass der Besitzer des qualifizierten persönlichen Zertifikates rechtsgültige Unterschriften leisten kann. Deshalb ist er als Zertifikatsinhaber/In gut beraten und auch verpflichtet, mit seiner SuisseID ähnlich wie mit einer Kreditkarte/Bankkarte umzugehen. Zu seinen Pflichten gehören, dass er für den PIN Code keine persönlichen Daten verwendet (Geburtsdatum, Hochzeitsdatum usw.) und diesen auch keinem Dritten zugänglich macht. Geht die SuisseID verloren oder kommt sie sonst wie abhanden, so hat der Inhaber diese umgehend bei QuoVadis zu sperren (revozieren). Dasselbe gilt für SAV-Mitglieder, die der Mitgliedschaft verlustig gehen. Achtung: Das Berufszertifikat ist nur solange gültig, wie der Anwalt resp. die Anwältin ein Mitglied des SAV ist!

 

Zeitstempel

 

Wenn Sie digital unterschreiben, ist es wichtig, dass Sie den Zeitstempel anwenden, damit das Dokument auch später, bei einem allfälligen Gang vors Gericht, rechtsgültig ist.

 

Der Zeitstempel ist eine elektronisch signierte Bescheinigung, dass bestimmte elektronische Daten oder Dokumente zu einem bestimmten Zeitpunkt in dieser Form vorgelegen sind. Obwohl jede elektronische Signatur bereits eine Zeitangabe enthält (Systemzeit), kann es gerade für Anwälte nützlich sein, eine von externer Seite notarisierte Zeit mit den Daten und Dokumenten zu verbinden. So kann unbestreitbar festgehalten und auch belegt werden, dass bestimmte digitale Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt zweifelsfrei existiert haben. Der SAV empfiehlt den Zeitstempeldienst bei jeder elektronisch qualifizierten Signatur von Dokumenten automatisch anzubringen.

 

Diejenigen Mitglieder, die mit der Vollversion von Adobe Acrobat oder einer anderen Signatursoftware ihre Dokumente unterschreiben, müssen dazu untenstehenden Link in ihre Standardeinstellungen integrieren. Bei der von uns empfohlenen gratis Software „Open eGov LocalSigner“ des Bundesamtes für Justiz ist der gesetzeskonforme Zeitstempel bereits integriert und muss nicht noch extra integriert werden.

 

Link Zeitstempeldienst: tsa01.quovadisglobal.com/TSS/HttpTspServer (Bitte Link herauskopieren und in Standardeinstellungen integrieren)

 

Achtung: Verschlüsseln

 

Zum Verschlüsseln empfehlen wir die sichere E-Mail Zustellplattform von PrivaSphere.

 

Zu beachten bei den Kosten: Identifikationsprozess

 

Im Anwalts- sowie im Kanzleipersonal-Paket sind die Kosten für den Identifikationsprozess nicht inbegriffen. Dieser kann allerdings kanzleiintern durch einen Anwalt oder einen Notar erfolgen. Bei der Post kostet dieser Identitätsnachweis CHF 20.—(gelbe ID).

 

Zu beachten beim Kanzleipersonal-Paket

 

Werden für die Kanzleimitarbeitenden SuisseID’s bestellt ist Folgendes unbedingt zu beachten:

 

Wird bei der Bestellung die Kanzlei-E-Mailadresse angegeben, muss die Karte bei Austritt des entsprechenden Mitarbeitenden aus der Kanzlei die Karte eingefordert und revoziert (gesperrt) werden um Missbrauch mit dem Zertifikat zu vermeiden.

 

 

Begriffserklärungen

 

Transport-PIN

Hier handelt es sich um den PIN Ihres Qualifizierten Zertifikates (das Qualifizierte Zertifikat benötigen Sie für das digitale - gesetzlich der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellte und damit rechtsgültige -Unterschreiben Ihrer Dokumente). Bei der Aktivierung der SuisseID werden Sie gebeten, diesen durch Ihren eigenen PIN-Code zu ersetzen (www.quovadis.ch/activation).

 

PIN

Hier handelt es sich um den PIN Ihres „Authentication“ Zertifikates (das Authentication Zertifikat benötigen Sie einerseits für Ihre Authentisierung im Netz (Log-In: bsp. Bestellung Strafregisterauszug) und anderseits um Ihre E-Mails zu Signieren. Beim Versand eines signierten E-Mails weiss der Empfänger - sofern das Siegel ungebrochen ist – dass das E-Mail zweifelsfrei vom Absender stammt und während der Übermittlung nicht verändert wurde. Bei der Aktivierung der SuisseID werden Sie gebeten, auch diesen durch Ihren eigenen PIN-Code zu ersetzen (www.quovadis.ch/activation).

 

ACHTUNG:

 

1) Bitte setzen Sie für beide Zertifikate denselben eigenen PIN-Code. So haben Sie einen einzigen PIN, was die Gefahr mindert, dass Sie den PIN-Code vergessen oder versehentlich verwechseln. Dieses Vorgehen empfiehlt sich zumindest für den Einstieg. Mit zunehmender Übung und Sicherheit im Umgang und vor allem bei regelmässigem Einsatz empfielt es sich dann aus Sicherheitsgründen für beide Zertifikate separate Pins zu wählen. Weshalb empfiehlt sich dieses schrittweise Vorgehen? Bei 4-maliger nacheinanderfolgender Falscheingabe des Signatur-PIN-Codes wird Ihr qualifiziertes Zertifikat gesperrt (Vorgabe aus dem Signaturgesetz ZertES) und Sie können damit keine rechtsgültigen Unterschriften mehr leisten! Der Signatur-PIN kann nicht wiederhergestellt werden und Sie müssen – falls Sie weiterhin digital signieren wollen - einen neuen Mitgliederausweis mit Kostenfolge bestellen! Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Quote von Falscheingaben zu Beginn des Einsatzes der Suisse-ID mit zwei verschiedenen Pins sehr hoch war. Geübte können mit der Zeit sehr wohl die beiden Zertifikatstypen voneinander unterscheiden und dafür unterschiedliche Pins verwenden, was wie erwähnt, aus Sicherheitsgründen auch zu empfehlen ist.

 

Der PUK gilt nur für das Entsperren des „Authentication“-Zertifikates!

 

2) Bitte verwenden Sie keine leicht ermittelbaren Zahlenkombinationen wie Telefon-Nummern, Geburtsdatum, Autokennzeichen etc. Bedenken Sie immer, dass diese Karte Ihre Identität im Netz bescheinigt und damit rechtsgültige Unterschriften geleistet werden können. Der sorgfältige Umgang mit der SuisseID ist deshalb unbedingt empfohlen!

 

PUK

Mit dem PUK können Sie eine 4-malige Falscheingabe Ihres „Authentication“ Zertifikates entsperren. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie das PIN-Schreiben sicher aufbewahren. Dies auch wegen dem Revokationspasswort. Dieses benötigen Sie für eine allfällige Sperrung Ihrer SuisseID.

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