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News
20.03.2013
Motion Bischof zum ERV

Die vom SAV unterstützte Motion von Nationalrat Pirmin Bischof zur Förderung des ERV hat eine...

15.02.2013
Rückwirkung Erbschaftssteuer-Reform

Rechtsstaatliche Grundsätze auch im Steuerrecht nicht disponibel

04.02.2013
Anwaltskongress 2013

Für Informationen zum Anwaltskongress klicken Sie hier

Your lawyer

Ausbildung

 

Der Anwalt wird erst nach jahrelanger Ausbildung zur Ausübung des Berufes zugelassen.

Als erstes muss er ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Danach hat er eine Praxiszeit bei Gerichten oder Anwälten zu durchlaufen. Erst dann kann die anforderungsreiche kantonale Anwaltsprüfung abgelegt werden. Diese ist Voraussetzung für die Ausübung des Anwaltsberufes und für die Erteilung der entsprechenden Bewilligung.

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Vertrauensstellung

 

Der Anwalt ist unabhängig und nur der Klientschaft gegenüber verpflichtet. So ist gewährleistet,dass sich die Klientschaft dem Anwalt vorbehaltlos anvertrauen kann. Dieses Vertrauensverhältnis ist eine wichtige Voraussetzung für die optimale Beratung und Vertretung.

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Anwaltsgeheimnis


Mit seinem Anwalt kann man ohne Angst über alles offen reden. Diese anwaltliche Vertrauensstellung ist durch das Anwaltsgeheimnis gesetzlich geschützt, das der Anwalt gegenüber jedermann zu wahren verpflichtet ist, auch gegenüber Gerichten und Behörden.

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Aufsicht

 

Der Anwalt unterliegt mit seiner Tätigkeit einer strengen Aufsicht. Diese wird durch die staatliche Aufsichtsbehörde ausgeübt.

 

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Der Beizug eines Anwaltes lohnt sich


Der Anwalt beurteilt für seine Klientschaft unabhängig die Rechtslage und legt daraufhin dar, wie in der vorgegebenen Situation am besten vorgegangen wird. Nötigenfalls führt er einen Prozess. Die Anwälte sind die einzigen, welche aufgrund der kantonalen Gesetze zur Prozessführung zugelassen sind. Sie bemühen sich aber auch um die Schlichtung von Streitigkeiten zur Prozessvermeidung.

Die vorausschauende Beratung in allen Rechtsfragen ist ein Dienstleistungsbereich der Anwaltschaft, der immer mehr an Bedeutung gewinnt und manchen unnötigen Prozess verhindern kann. Den Anwalt sollten Sie frühzeitig konsultieren. Es lohnt sich, auch für kleine Rechtsprobleme einen Anwalt beizuziehen und für die Regelung auch unscheinbarer Rechtsfragen und -verhältnisse rechtzeitig mit einem Anwalt zu reden, damit daraus nie grosse Probleme mit kostspieligen Lösungen entstehen.

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Ihr Anwalt unterstützt Sie und vertritt Sie vor Gerichten und Verwaltungsbehörden (Kopie 1)


Im Zivilprozess geht es um privatrechtliche Probleme und es stehen sich Privatpersonen bzw. Gesellschaften gegenüber. Der Anwalt stellt die nötigen Unterlagen zusammen, formuliert schriftliche Eingaben und mündliche Vorträge. Er bereitet für die Klientschaft alle Schritte im Verfahren vor.

Im Strafprozess, wo es um die Abklärung von Verbrechen und Vergehen geht, vertritt der Anwalt Angeschuldigte oder Opfer.

Im Verfahren vor Verwaltungsbehörden steht der Klient dem Staat gegenüber. Auch hier berät und unterstützt der Anwalt die Klientschaft und setzt sich dafür ein, dass sie zu ihrem Recht kommt.

 

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Aufgaben und Dienstleistungen des Anwaltes

 

Gesetze und Vorschriften begleiten uns in zunehmendem Mass durch den privaten und beruflichen Alltag.

Rechtsprobleme gibt es überall und in allen Lebensbereichen.

Ihr Anwalt berät Sie und kämpft für Ihr Recht


Ihr Anwalt kann Ihnen bei den verschiedensten rechtlichen Schwierigkeiten, die das Leben mit sich bringt, helfen.

Anwälte befassen sich mit Rechtsfragen aller Art in vielen Rechtsbereichen für Sie als Privatperson, für Ihre Familie, aber auch mit Rechtsfragen aus Ihrem Berufsleben und dem Alltag Ihres Unternehmens.

 

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Die Auswahl eines Anwaltes


Internet

Der Schweizerische Anwaltsverband ist im Internet mit einer eigenen Website vertreten. Das Suchsystem auf www.sav-fsa.ch ermöglicht Ihnen die Suche nach einem geeigneten Anwalt. Sie können nach Tätigkeitsgebieten, Ort oder Kanton, Sprachen, etc. suchen. Sie können auch die Rubrik «Recht im Alltag» anwählen und sich anhand von konkreten Lebenssituationen durch die verschiedenen Bereiche führen lassen.

 

Kantonale Anwaltsverbände

Gerne sind Ihnen die Sekretariate der kantonalen Anwaltsverbände bei der Suche nach einem Anwalt behilflich.

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Das erste Gespräch mit Ihrem Anwalt


Vereinbaren Sie mit Ihrem Anwalt einen Besprechungstermin. Dazu genügt ein Telefonanruf. Nehmen Sie sich vor, mit Ihrem Anwalt von Anfang an ganz offen zu reden. Daraus kann Ihnen kein Schaden erwachsen, denn er ist gesetzlich der Schweigepflicht unterstellt und nur seiner Klientschaft gegenüber verpflichtet. Er ist es gewohnt, auch schwierige Situationen zu analysieren, das Wichtige vom Unwichtigen zu trennen, die entscheidenden juristischen Punkte herauszufiltern und die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen aufzuzeigen. Erwähnen Sie auch Sachen, welche Ihnen unwichtig
erscheinen, da es möglich sein könnte, dass der Anwalt Sie gerade deswegen anders beraten müsste.
Je besser Sie sich auf das erste Gespräch vorbereiten, desto einfacher und rascher kann sich Ihr Anwalt ein Bild von Ihrer Situation machen und erste
Schritte unternehmen, wenn Sie es wünschen.

Nehmen Sie alle Unterlagen mit, die mit Ihrem Fall zusammenhängen. Notieren Sie sich einige Stichworte über Ihre Situation, Ihre Probleme und Ihre Anliegen.

Legen Sie Ihrem Anwalt alles vor und bitten Sie um Beantwortung etwa folgender Fragen:

  • Wie beurteilen Sie die Chance, dass mein Problem gelöst werden kann?
  • Gibt es allenfalls verschiedene Möglichkeiten, um mein Problem zu lösen? Wenn ja, welche?
  • Welches sind die zu erwartenden Kosten, Anwaltshonorar,
    Gerichtskosten, andere Kosten?
  • Sind Sie bereit, meinen Fall zu übernehmen?
  • Was können und werden Sie konkret für mich tun?
  • Welches sind die nächsten Schritte und wann werden Sie diese unternehmen?
  • Was kann ich meinerseits weiter tun und wie soll
    ich mich verhalten?

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