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Aktuell
15.02.2012
Entwurf Schweizerisches Anwaltsgesetz

Der SAV hat mit Unterstützung aller 24 kantonalen Anwaltsverbände ein Schweizerisches Anwaltsgesetz...

13.02.2012
Anwaltstag 2012

vom 22. Juni 2012 in Zürich

13.02.2012
Anwaltsgeheimnis

Erfolgreicher Anstoss des SAV

Ihr Anwalt/Ihre Anwältin

Ausbildung

 

Der Anwalt und die Anwältin werden erst nach jahrelanger Ausbildung zur Ausübung des Berufes zugelassen.

Als erstes müssen sie ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Danach haben sie eine Praxiszeit bei Gerichten oder in einer Anwaltskanzlei zu durchlaufen. Erst dann kann die anforderungsreiche kantonale Anwaltsprüfung abgelegt werden. Diese ist Voraussetzung für die Ausübung des Anwaltsberufes und für die Erteilung der entsprechenden Bewilligung.

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Vertrauensstellung

 

Der Anwalt und die Anwältin sind unabhängig und nur ihrer Klientschaft gegenüber verpflichtet. So ist gewährleistet,dass sich die Klientschaft dem Anwalt/der Anwältin vorbehaltlos anvertrauen kann. Dieses Vertrauensverhältnis ist eine wichtige Voraussetzung für die optimale Beratung und Vertretung.

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Anwaltsgeheimnis

 

Mit seinem Anwalt/seiner Anwältin kann man ohne Angst über alles offen reden. Diese anwaltliche Vertrauensstellung ist durch das Anwaltsgeheimnis gesetzlich geschützt, das der Anwalt und die Anwältin gegenüber jedermann zu wahren verpflichtet ist, auch gegenüber Gerichten und Behörden.

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Aufsicht

 

Der Anwalt und die Anwältin unterliegen mit ihrer Tätigkeit einer strengen Aufsicht. Diese wird durch die staatliche Aufsichtsbehörde ausgeübt.

 

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Der Beizug einer Anwältin lohnt sich


Der Anwalt oder die Anwältin beurteilt für seine/ihre Klientschaft unabhängig die Rechtslage und legt daraufhin dar, wie in der vorgegebenen Situation am besten vorgegangen wird. Nötigenfalls führt er/sie einen Prozess. Die Anwälte sind die einzigen, welche aufgrund der kantonalen Gesetze zur Prozessführung zugelassen sind. Sie bemühen sich aber auch um die Schlichtung von Streitigkeiten zur Prozessvermeidung.

Die vorausschauende Beratung in allen Rechtsfragen ist ein Dienstleistungsbereich der Anwaltschaft, der immer mehr an Bedeutung gewinnt und manchen unnötigen Prozess verhindern kann. Der Anwalt oder die Anwältin sollte frühzeitig konsultiert werden. Es lohnt sich, auch für kleine Rechtsprobleme einen Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen und für die Regelung auch unscheinbarer Rechtsfragen und -verhältnisse rechtzeitig mit einem Anwalt oder einer Anwältin zu reden, damit daraus nie grosse Probleme mit kostspieligen Lösungen entstehen.

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Ihr Anwalt unterstützt Sie und vertritt Sie vor Gerichten und Verwaltungsbehörden

 

Im Zivilprozess geht es um privatrechtliche Probleme und es stehen sich Privatpersonen bzw. Gesellschaften gegenüber. Der Anwalt/die Anwältin stellt die nötigen Unterlagen zusammen, formuliert schriftliche Eingaben und mündliche Vorträge. Er/Sie bereitet für die Klientschaft alle Schritte im Verfahren vor.

Im Strafprozess, wo es um die Abklärung von Verbrechen und Vergehen geht, vertreten der Anwalt und die Anwältin Angeschuldigte oder Opfer.

Im Verfahren vor Verwaltungsbehörden steht der Klient dem Staat gegenüber. Auch hier beraten und unterstützen der Anwalt und die Anwältin die Klientschaft und setzen sich dafür ein, dass diese zu ihrem Recht kommt.

 

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Aufgaben und Dienstleistungen der Anwältin


Gesetze und Vorschriften begleiten uns in zunehmendem Mass durch den privaten und beruflichen Alltag.

Rechtsprobleme gibt es überall und in allen Lebensbereichen.

Ihr Anwalt berät Sie und kämpft für Ihr Recht

 

Ihr Anwalt/Ihre Anwältin kann Ihnen bei den verschiedensten rechtlichen Schwierigkeiten, die das Leben mit sich bringt, helfen.

Anwältinnen und Anwälte befassen sich mit Rechtsfragen aller Art in vielen Rechtsbereichen für Sie als Privatperson, für Ihre Familie, aber auch mit Rechtsfragen aus Ihrem Berufsleben und dem Alltag Ihres Unternehmens.

 

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Die Auswahl einer Anwältin


Internet

Der Schweizerische Anwaltsverband ist im Internet mit einer eigenen Website vertreten. Das Suchsystem auf www.sav-fsa.ch ermöglicht Ihnen die Suche nach einem geeigneten Anwalt oder einer geeigneten Anwältin. Sie können nach Tätigkeitsgebieten, Ort oder Kanton, Sprachen, etc. suchen. Sie können auch die Rubrik «Recht im Alltag» anwählen und sich anhand von konkreten Lebenssituationen durch die verschiedenen Bereiche führen lassen.

 

Kantonale Anwaltsverbände

Gerne sind Ihnen die Sekretariate der kantonalen Anwaltsverbände bei der Suche nach einem Anwalt oder einer Anwältin behilflich.

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Das erste Gespräch mit Ihrem Anwalt

 

Vereinbaren Sie mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin einen Besprechungstermin. Dazu genügt ein Telefonanruf. Nehmen Sie sich vor, mit Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin von Anfang an ganz offen zu reden. Daraus kann Ihnen kein Schaden erwachsen, denn er/sie ist gesetzlich der Schweigepflicht unterstellt und nur seiner/ihrer Klientschaft gegenüber verpflichtet. Er/Sie ist es gewohnt, auch schwierige Situationen zu analysieren, das Wichtige vom Unwichtigen zu trennen, die entscheidenden juristischen Punkte herauszufiltern und die Möglichkeiten für das weitere Vorgehen aufzuzeigen. Erwähnen Sie auch Sachen, welche Ihnen unwichtig erscheinen, da es möglich sein könnte, dass der Anwalt/die Anwältin Sie gerade deswegen anders beraten müsste.
Je besser Sie sich auf das erste Gespräch vorbereiten, desto einfacher und rascher kann sich Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin ein Bild von Ihrer Situation machen und erste Schritte unternehmen, wenn Sie es wünschen.

Nehmen Sie alle Unterlagen mit, die mit Ihrem Fall zusammenhängen. Notieren Sie sich einige Stichworte über Ihre Situation, Ihre Probleme und Ihre Anliegen.

Legen Sie Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin alles vor und bitten Sie um Beantwortung etwa folgender Fragen:

  • Wie beurteilen Sie die Chance, dass mein Problem gelöst werden kann?
  • Gibt es allenfalls verschiedene Möglichkeiten, um mein Problem zu lösen? Wenn ja, welche?
  • Welches sind die zu erwartenden Kosten, Anwaltshonorar,
    Gerichtskosten, andere Kosten?
  • Sind Sie bereit, meinen Fall zu übernehmen?
  • Was können und werden Sie konkret für mich tun?
  • Welches sind die nächsten Schritte und wann werden Sie diese unternehmen?
  • Was kann ich meinerseits weiter tun und wie soll
    ich mich verhalten?

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