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20.03.2013
Motion Bischof zum ERV

Die vom SAV unterstützte Motion von Nationalrat Pirmin Bischof zur Förderung des ERV hat eine...

15.02.2013
Rückwirkung Erbschaftssteuer-Reform

Rechtsstaatliche Grundsätze auch im Steuerrecht nicht disponibel

04.02.2013
Anwaltskongress 2013

Für Informationen zum Anwaltskongress klicken Sie hier

FAQ

Was bringt mir der Mitgliederausweis mit SuisseID?

 

Die SuisseID ist Ihr Identitätsnachweis in der elektronischen Welt. Mit ihr können Sie sich einwandfrei über das Web erkennbar machen. Zudem ermöglicht Ihnen die SuisseID, rechtsgültig elektronische Dokumente zu unterzeichnen. Die elektronische Unterschrift ist gemäss Obligationenrecht und Signaturgesetz der Handunterschrift gleichgestellt.

 

Lesen Sie dazu: http://www.suisseid.ch/endkunden/suisseid/nutzen_vorteile/index.html?lang=deAusweis und Füllfederhalter gleichzeitig

 

Das Berufszertifikat auf dem Mitgliederausweis SAV zeichnet die Mitglieder des SAV gleichzeitig als „Rechtsanwalt/Rechtsanwältin“ aus.

 

Vorteile Mitgliederausweis SAV noch einmal zusammengefasst:

  • Elektronische Identität
  • Digitale fälschungssichere Unterschrift
  • Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr
  • Zugang zu bestehenden und künftigen Rechtsplattformen
  • Verbandsausweis mit Foto und Unterschrift

 

Wann und wo kann ich den Mitgliederausweis oder die SuisseID für das Kanzleipersonal beziehen?

Ab sofort unter: Direkter Link zu Bestellung.

 

Was sind die gesetzlichen Grundlagen der SuisseID?

Die SuisseID basiert auf dem Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über die elektronische Signatur (ZertES, SR 943.03) sowie auf dem Bundesgesetz über befristete konjunkturelle Stabilisierungsmassnahmen vom 25. September 2009 (SR 951.91)

 

Wer haftet für was?

Die Nutzungsbestimmungen für die QuoVadis SuisseID finden Sie hier. Die Nutzungsbestimmungen des SAV in Bezug auf den Mitgliederausweis SAV finden Sie hier.

 

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Funktion und Anwendung

 

Worin besteht der Unterschied zwischen einer elektronischen Signatur und einer eingescannten Unterschrift?

Die SuisseID enthält ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat. Damit kann eine elektronische Signatur erstellt werden, die rechtlich verbindlich ist (gemäss OR). Eine einfach eingescannte Unterschrift hat keine rechtliche Verbindlichkeit, da diese keinem Zertifikat unterliegt/genügt.

 

Was ist ein Zeitstempel und was bringt er mir?

Der Zeitstempel ist eine elektronisch signierte Bescheinigung, dass bestimmte elektronische Daten oder Dokumente zu einem bestimmten Zeitpunkt in dieser Form vorgelegen sind. Obwohl jede elektronische Signatur bereits eine Zeitangabe enthält (Systemzeit), kann es gerade für Anwälte nützlich sein, eine von externer Seite notarisierte Zeit mit den Daten und Dokumenten zu verbinden. So kann unbestreitbar festgehalten und auch belegt werden, dass bestimmte digitale Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt zweifelsfrei existiert haben. Der SAV empfiehlt die Anwendung des Zeitstempels bei jeder elektronischen Signatur von Dokumenten automatisch zu integrieren.

 

Was ist ein elektronischer Identitätsnachweis?

Mittels elektronischem Identitätsnachweis können Prozesse wie Log-in, Adressverifikation und Altersnachweis wirtschaftlicher und schneller realisiert werden. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf den Schutz persönlicher Daten gelegt: Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber selbst behält die volle Kontrolle darüber, welche seiner persönlichen Daten an den Anbieter übermittelt werden. Aufgrund seines Sicherheitskonzeptes hilft der elektronische Identitätsnachweis, Internetkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu steigern.

 

Ist die SuisseID ein elektronischer Pass?

Nein, die SuisseID ist kein Ersatz für die ID-Karte oder den Pass und auch kein klassischer Reiseausweis. Die SuisseID ist ein offizieller elektronischer Identitätsnachweis für die heutige elektronische Welt. Die SuisseID hat prinzipiell drei Funktionalitäten:

  • Elektronische Signatur (nach ZertES)
  • Starke Authentifizierung (digitale Identität) gegenüber einem Service (Log-in)
  • Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr
  • Zugang zu bestehenden und künftigen Rechtsplattformen
  • Elektronischer Funktionsnachweis (in Entwicklung)

 

Die SuisseID wird nur von anerkannten Zertifikatsanbietern nach einer vorgängigen Identitätsprüfung des Antragsstellers vergeben. Dieser Prozess ist ähnlich demjenigen beim Bezug einer ID oder eines Passes. Somit hat die SuisseID den gleichen verbindlichen Charakter wie die ID. Sie ist allerdings kein offizieller Ersatz der ID und kann auch nicht als Reisedokument verwendet werden.

 

Was ist ein Berufszertifikat

Informationen zum Berufszertifikat finden Sie hier.

 

Wie sichere ich meine digital unterschriebenen Verträge, Dokumente oder E-Mails?

Mit der elektronischen Signatur können Sie jederzeit beweisen, dass der Inhalt des Dokumentes nicht verändert wurde. Die signierten Dokumente können Sie wie jedes andere Dokument speichern, kopieren und auch versenden.

 

Wie funktionieren Kollektivunterschriften?

Wie in der Papierwelt können auch elektronische Dokumente von mehreren Personen elektronisch unterzeichnet werden. Dazu werden die Dokumente typischerweise den Unterzeichnern elektronisch zugestellt.

 

Kann ich die von mir gewählte PIN meines Chips ändern? Wie kann ich die PIN zurücksetzen?

Ja, da nur der Zertifikatsinhaber den PIN kennen darf, muss er diesen auch ändern können. Um die Gefahr eines Identitätsdiebstahls so tief wie möglich zu halten, verlangt das Signaturgesetz, dass nach 3-maliger Falscheingabe die SuisseID gesperrt wird und sogar der Chip ersetzt werden muss.

 

In diesem Fall muss das Mitglied einen neuen Mitgliederausweis auf seine Kosten nachbestellen.

 

Ich habe für meine SuisseID auf dem Mitgliederausweis keine Verwendung mehr. Kann ich meine SuisseID kündigen?

Die Zertifikate auf der SuisseID haben im Normalfall eine Laufzeit von 3 Jahren. Sollten Sie die SuisseID nicht mehr benutzen wollen, können Sie beim SuisseID-Anbieter eine Revozierung Ihrer SuisseID veranlassen.

 

Welche Browser werden unterstützt? Alle bekannten und üblichen Browser; auch Safari.

 

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Sicherheit

 

Weshalb ist die SuisseID sicher?

Die SuisseID arbeitet nach einem im Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) klar definierten Verfahren und kann ähnlich der Bankkarte nur mit einem persönlichen PIN-Code genutzt werden.

 

Kann ein Hacker, der sich mit einem Trojaner meinen PIN beschafft, meine Identität missbrauchen?

Selbst wenn ein Hacker den PIN beschaffen könnte, nützt ihm das noch nichts, weil er zur Verwendung Ihrer Identität für eine Unterschrift oder ein Login immer auch einen Zugriff auf ihre SuisseID braucht. Darum sollten Sie die SuisseID nie zusammen mit dem PIN aufbewahren.

 

Was liegt in der Verantwortung des Zertifikatsinhabers?

Der Zertifikatsinhaber muss sich bewusst sein, dass der Besitzer des qualifizierten persönlichen Zertifikates rechtsgültige Unterschriften leisten kann. Deshalb ist er als Zertifikatsinhaber gut beraten und auch verpflichtet, mit seiner SuisseID ähnlich wie mit einer Kreditkarte/Bankkarte umzugehen. Zu seinen Pflichten gehören, dass er für den PIN Code keine persönlichen Daten verwendet (Geburtsdatum, Hochzeitsdatum usw.) und diesen auch keinem Dritten zugänglich macht. Geht die SuisseID verloren oder kommt sie sonst wie abhanden, so hat der Inhaber diese umgehend bei QuoVadis zu sperren (revozieren). Dasselbe gilt für SAV-Mitglieder, die der Mitgliedschaft verlustig gehen. Achtung: Das Berufszertifikat ist nur solange gültig, wie der Anwalt resp. die Anwältin ein Mitglied des SAV ist!

 

Welche Daten enthält die SuisseID? Was ist alles gespeichert?

Auf dem Chip der SuisseID sind zwei elektronische Zertifikate sicher und unkopierbar abgespeichert. Diese Zertifikate enthalten zwingend lediglich Vorname, Name, E-Mail-Adresse und eine spezielle SuisseID-Nummer. Beim Mitgliederausweis SAV zudem das Attribut „Rechtsanwalt/Rechtsanwältin“.

 

Wie gut sind meine Daten geschützt?

Die für die erstmalige Identifikation notwendigen persönlichen Daten, die Sie mit dem Antrag dem SuisseID-Anbieter zugestellt haben, werden von diesem sicher aufbewahrt.

 

Wer hat wann Zugriff auf meine Daten? Was passiert mit meinen Daten?

Grundsätzlich kann jeder Empfänger Ihrer elektronischen Signatur sehen, was in Ihrem Zertifikat steht. Ob bei einem Anwendungsfall zusätzliche Daten wie z.B. Geburtsdatum und Bürgerort übermittelt werden sollen, bestimmen Sie selbst. Nur die Daten, die Sie jeweils frei geben, werden übermittelt.

 

Wo hinterlassen meine Daten welche Spuren?

Im Internet werden keine Spuren hinterlassen. Die SuisseID stellt ein in sich geschlossenes System dar, das keine Spuren auf dem Gastsystem (Computer) hinterlässt, da kein direkter Zugriff erfolgt und keine Daten zwischengespeichert werden.

 

Ist die SuisseID manipulierbar?

Nein. Die elektronischen Zertifikate auf der SuisseID können weder verändert, gelöscht noch kopiert werden, weil auf der SuisseID ein hochwertiger Kryptochip zum Einsatz kommt.

 

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Notfälle

 

Ich habe meinen Mitgliederausweis verloren. Was muss ich tun?

Melden Sie den Verlust Ihres Mitgliederausweises unverzüglich an QuoVadis über die QuoVadis Helpline oder durch den Menü Punkt "Revozieren" im SuisseID Shop .

 

QuoVadis führt die notwendige sogenannte Revozierung durch. Ähnlich dem Verfahren bei Verlust der Bank- oder Kreditkarte wird Ihre SuisseID sofort gesperrt.

 

QuoVadis Helpline 0900 008 007 (zum Ortstarif)

 

Online Revozierung

 

Die Kosten für einen neuen Mitgliederausweis SAV muss das Mitglied selbst übernehmen.

 

Wie stelle ich fest, ob Missbrauch betrieben wird?

Die SuisseID ist sicher. Solange Sie den dazugehörigen PIN geheim und getrennt von der Karte halten, ist ein Missbrauch ausgeschlossen.

 

Mein elektronisches Zertifikat auf dem Mitgliederausweis funktioniert nicht (oder nicht richtig). An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die QuoVadis Helpline oder an das QuoVadis Support Portal.

 

QuoVadis Helpline: 0900 008 007 (Für technischen Support, 2.95/min, ab 3. Minute)

 

QuoVadis Support Portal: www.quovadis.ch/support

 

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Gültigkeit

 

Welche Dokumente kann man mit der SuisseID signieren?

Die elektronische Signatur mit dem qualifizierten Zertifikat der SuisseID ist der Handunterschrift gleichgestellt. Der Gesetzgeber in der Schweiz sieht nur wenige Ausnahmen, in welchen die Schriftlichkeit im Sinne der Handunterschrift notwendig ist (Testament, Bürgschaftserklärung).

 

Wie unterschreibe ich ein Word-Dokument mit der SuisseID?

Mit der Adobe Acrobat Vollversion: Siehe Anwendungsbeispiel Signieren. Aber Achtung: Zeitstempel nicht vergessen! Für die Standardmässige Integration des Zeitstempels integrieren Sie folgenden Link in Ihren Standardeinstellungen im Adobe Acrobat: http://tsa01.quovadisglobal.com/TSS/HttpTspServer (bitte Link herauskopieren und in Standardeinstellungen integrieren).

 

Sie haben keine Adobe Acrobat Vollversion? Kein Problem. Der SAV empfiehlt die Software:

„Open eGov LocalSigner“ des Bundesamtes für Justiz:

 

Schritt 1: Wandeln Sie Ihr Word-Dokument mittels eines PDF-Creators in ein PDF-Dokument um. Entweder mit „speichern unter: .pdf-Dokument“ oder mit „drucken: PDF Creator“.

 

Schritt 2: Laden Sie das Programm eGov LocalSigner herunter. Den Link finden Sie in auf dem Lieferschein Ihrer Mitgliederkarte.

 

Schritt 3: Öffnen Sie das Programm eGov Local Signer und laden Sie das zu unterschreibende PDF-Dokument.

 

Schritt 4: Signieren. (beim eGov Local Signer ist der Zeitstempel automatisch integriert.)

 

Achtung: Verwenden Sie beim Signieren nur das Qualifizierte Zertifikat! (Das Advanced Certificate dient nur zur Signierung von Mails und zur Authentisierung im Internet). Nur das Qualifizierte Zertifikat ist der Handunterschrift gesetzlich gleich gestellt.

 

Hinweis: Sie können im eGov Local Signer mehrere Profile anlegen je nach Art der Dokumente, welche Sie unterschreiben wollen. Dafür müssen Sie unter den Einstellungen in dern professionellen Modus wechseln.

 

Kann ich die SuisseID auch im Ausland nutzen? Inwiefern kann die SuisseID von internationalen Unternehmen genutzt werden?

Beinahe jedes Land der Welt hat auf Basis von internationalen Standards ein Signaturengesetz, das die Handunterschrift der elektronischen Signatur gleichstellt. Wie in der Papierwelt werden somit rechtsgültig unterzeichnete Dokumente des jeweiligen Landes auch von Drittländern als solche anerkannt, da diese auf der Rechtsgrundlage des jeweiligen Landes basieren.

 

Ich habe meine alte SuisseID irrtümlich durch Falscheingabe des PIN gesperrt und eine neue SuisseID erhalten - was geschieht mit den bisher (mit der alten Karte) unterzeichneten Dokumenten? Wie sieht es mit deren Gültigkeit aus?

Die Dokumente behalten ihre Gültigkeit, da zum Zeitpunkt der Signatur Ihr Zertifikat gültig war. Ihr ursprünglicher öffentlicher Schlüssel bleibt beim Zertifikatsanbieter gespeichert und kann auch jederzeit für die Prüfung der Signatur abgerufen werden.

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