Damit Sie ein elektronisches Dokument rechtsgültig unterzeichnet anfertigen können, benötigen Sie Folgendes:
Elektronische Signatur
Für eine rechtsgültige elektronische Signatur benötigen Sie ein qualifiziertes Zertifikat. Die Mitglieder des SAV können einen Mitgliederausweis (inkl. SuisseID von QuoVadis) im Kreditkartenformat, versehen mit Foto, Unterschrift, Logo des SAV und des kantonalen Anwaltsverbandes sowie einem digitalen Berufszertifikat zu Vorzugskonditionen erwerben.
Gratis Programm: Bspw. PDF Creator:
Damit können Sie Ihr Word Dokument in ein PDF Dokument umwandeln.
Signatursoftware
Der SAV empfiehlt die gratis Software des Bundesamtes für Justiz : Open eGov LocalSigner 2.5.3
Vorteile:
- Qualitätskontrolle durch das Bundesamt für Justiz
- Der vom SAV empfohlene Zeitstempel ist bereits integriert
- kostenlos
Adobe Acrobat: (Achtung kommerzielle Version, nicht zu verwechseln mit dem Adobe Reader) Kosten ca. CHF 700; Zeitstempel muss manuell integriert werden.
Design der elektronischen Signatur festlegen:
Die Signatur kann mit einem Bild ergänzt werden. Die Mitglieder des SAV dürfen das Logo des SAV verwenden. Anfragen bitte an das Sekretariat SAV: info@sav-fsa.ch.
Der SAV rät dringend davon ab, ein eingescanntes Bild der Handunterschrift anzufügen. Dies könnte zu Verwirrung führen. Ein elektronisches Dokument ist nur in der elektronischen Form beweiskräftig und ist sicher abzuspeichern. Ein elektronisch unterschriebenes Dokument mit einer eingescannten Unterschrift kann, wenn es ausgedruckt wird, einen falschen Eindruck vermitteln.
