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News
20.03.2013
Motion Bischof zum ERV

Die vom SAV unterstützte Motion von Nationalrat Pirmin Bischof zur Förderung des ERV hat eine...

15.02.2013
Rückwirkung Erbschaftssteuer-Reform

Rechtsstaatliche Grundsätze auch im Steuerrecht nicht disponibel

04.02.2013
Anwaltskongress 2013

Für Informationen zum Anwaltskongress klicken Sie hier

Elektronischer Rechtsverkehr

 

Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden

 

Eingaben an Behörden und Gerichte können seit dem 1. Januar 2011 generell auch elektronisch übermittelt werden.

 

Im Rahmen verschiedener Gesetzgebungsprojekte des Bundes zu Gerichtsorganisation und Verfahren haben die Parteien seit Anfang 2011 die Möglichkeit, Eingaben bei Gerichten oder Behörden auch in elektronischer Form einzureichen. In zwei Verordnungen hat der Bundesrat geregelt, wie die Parteieingaben sowie der Versand der Urteile resp. Verfügungen in den verschiedenen Verfahren abgewickelt werden können.

 

Der elektronische Rechtsverkehr soll zu einer Beschleunigung von Verfahren und zu Effizienzsteigerungen in der Bearbeitung führen. Erleichtert wird damit der Zugang zu Gerichten und Behörden unter Wahrung der Rechtssicherheit.


Vorteile:

- „Rund um die Uhr“ Zugang zu den teilnehmenden Gerichten / Behörden

- Zeit- und Kostenersparnis

- Geschützte Kommunikation durch den Einsatz kryptografischer Mechanismen

- Sofortige signierte Eingangsbestätigung der Zustellplattform des Gerichts/Behörde