Liebes Mitglied
Der SAV möchte Sie darüber informieren, dass sich in den letzten Tagen offenbar Fälle gehäuft haben, bei denen Schweizer Anwälte von japanischen Unternehmen kontaktiert wurden, welche um Unterstützung im Zusammenhang mit dem Inkasso von Forderungen gegen etablierte Schweizer Industrieunternehmen gebeten haben. In den entsprechenden Fällen wurden scheinbar gefälschte Rechnungen und/oder Vereinbarungen zwischen der entsprechenden japanischen Unternehmung und den betroffenen Schweizer Unternehmen vorgelegt. Auf Anfrage wurden auch Passkopien und Kopien von Gründungs- bzw. Gesellschaftsunterlagen vorgelegt. Teilweise wurde darauf hingewiesen, dass man noch einmal versuchen möchte sich gütlich zu einigen, dass man jedoch, falls dies nicht gelingen sollte, auf Unterstützung beim Inkasso dieser Forderungen angewiesen sei.
Kurz darauf erhielt der betroffene Schweizer Anwalt einen Check über mehrere hunderttausend EUR zusammen mit einem Begleitbrief, welcher angeblich von der betroffenen Schweizer Unternehmung ausgestellt wurde, in welchem diese auf eine Einigung in der Streitigkeit mit der japanischen Unternehmung hinwies.
Bei den uns bekannten Fällen wurden die Checks per Kurier aus Canada zugestellt. Der Check war auf den entsprechenden Anwalt bzw. die Anwaltskanzlei ausgestellt. Es ist davon auszugehen, dass der Check ebenfalls gefälscht ist.
Solche Fälle erscheinen unter dem Aspekt der Prävention der Geldwäscherei, aber auch allgemein aus strafrechtlicher Sicht (Check-Betrug) problematisch. Bei derartigen Fällen erscheint besondere Vorsicht und gegebenenfalls eine entsprechende Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei angezeigt.
Der SAV hatte im Juni 2009 bereits eine Warnmeldung (bitte hier klicken) der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Anwaltsverbandes und des Schweizerischen Notarenverbandes an seine Mitglieder verschickt, welchen Sie bitte weiterhin beachten wollen.
